Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: axler am 13. Februar 2010, 23:14:52
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hallo bin neu hier gruss an alle !
also hab mitte 06 inso angemeldet
verfahren wurde 02 07 eröffnet mein th hat mich bisher einzigst angeschrieben wegen meiner steuererklärung
jetzt schon wieder wenn ich die für 09 abgebe würde das verfahren beendet
ist das abhängig davon ?
gehe von anfang an einer tätigkeit nach und hab schon n batzen lohn gepfändet bekommen
wann bekomme ich was von der steuer ?
ich war selbstständig und im pleitejahr wurden über 2 t € umsatzsteuer geschätzt kann ich für 06 ne steuererklärung nachreichen ?
danke erstmal
werden bestimmt noch einiges miteinander zu schreiben haben
mfg axeler
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Wenn Sie noch im Insolvenzverfahren ( lese das aus Ihrem POsting heraus ) sind soll Ihr TH die Steuererklärung machen..
Das muss er sogar...oder wissen Sie das nicht ?
Steuererstattung gibts u.U. erst in der WVP....sofern kein Minus beim Finanzamt und wenn vom Gericht nichts anderes beschlossen wurde ( sog. Nachtragsverteilung §203 InsO )
...kann vom TH oder nem Gläubiger beantragt werden.
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ganz ehrlich wusste ich nicht !
muss der auch die für 06 machen ?
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ja, wenn sie bis 02.07 keine gemacht hatten, Was unwahrscheinlich ist.
I.d.R. lassen die IV das aber schätzen, geht eh in die Inso.