Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: waldi am 24. Juli 2010, 20:52:24
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Hallo liebes Forum,
kennt sich einer von Euch aus mit der Härtefallregelung (Bundeswehr)?
Es wird in diesem Falle 80% des Bruttogehaltes bis zum Renteneintritt weiterbezahlt, ohne Beschäftigung.
72% werden monatlich ausgezahlt, die acht Prozent in einer Summe zu Beginn der Maßnahme. (Es ist keine Abfindung, das ist wichtig)
Meine Frage: In meinem Falle sind dies netto etwa 9.000 €.
Ich bin, vergass ich zu sagen, in der Wohlverhaltensperiode.
Ist dieser Betrag komplett an den Treuhänder abzuführen (so wurde es bei mir gemacht), oder unter Berücksichtigung der Pfändungstabelle - oder kann das auf mehre Monate verteilt werden. In meinem Falle 65 Monate, bis zum Renteneintritt.
Freu mich, wenn jemand Bescheid weiß