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Autor Thema: Hat mein Treuhänder Anspruch auf Betriebs-und Heizkosten-Guthaben?  (Gelesen 3149 mal)

Joleana

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Hallo alle Zusammen :hi:!

Ich befinde mich jetzt in der Wohlverhaltensphase. Wie ist das mit einem Betriebs-und Heizkosten Guthaben? Habe aus der Heiz-und Betriebskostenabrechnung von 2009 ein Guthaben von 125€. Nun wurde das Guthaben vom vorigen Vermieter sofort dem Treuhänder überwiesen(ohne mich zu informieren) und hat mein Treuhänder wirklich Anspruch darauf ?

Wäre schön, wenn jemand helfen könnte.
Vielen Dank schon mal im Voraus.

Joleana
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horst69

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Re: Hat mein Treuhänder Anspruch auf Betriebs-und Heizkosten-Guthaben?
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2010, 14:54:22 »

Wann bist du in die WVP gekommen ??
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Joleana

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Re: Hat mein Treuhänder Anspruch auf Betriebs-und Heizkosten-Guthaben?
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2010, 15:28:55 »

Seit Juli 2010
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paps

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Re: Hat mein Treuhänder Anspruch auf Betriebs-und Heizkosten-Guthaben?
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2010, 20:14:51 »

Nein.
Fordern Sie den Vermieter auf, mit schuldbefreiender Wirkung nur an Sie auszuzahlen.

Sollte die Rückzahlung aber vor dem Juli 2010 erfolgt sein, oder eine Nachtragsverteilung angeordnet sein, dann ja.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Joleana

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Re: Hat mein Treuhänder Anspruch auf Betriebs-und Heizkosten-Guthaben?
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2010, 12:01:24 »

Hallo

und lieben Dank eurer Antworten :cheesy:.
Und - die Rückzahlung sollte zum 01. Nov. 2010 erfolgen :neutral:.


 
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paps

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Re: Hat mein Treuhänder Anspruch auf Betriebs-und Heizkosten-Guthaben?
« Antwort #5 am: 05. Dezember 2010, 23:23:54 »

Wann wurde die Abrechnung erstellt und zugesand ?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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