Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Joleana am 04. Dezember 2010, 14:45:19
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Hallo alle Zusammen :hi:!
Ich befinde mich jetzt in der Wohlverhaltensphase. Wie ist das mit einem Betriebs-und Heizkosten Guthaben? Habe aus der Heiz-und Betriebskostenabrechnung von 2009 ein Guthaben von 125€. Nun wurde das Guthaben vom vorigen Vermieter sofort dem Treuhänder überwiesen(ohne mich zu informieren) und hat mein Treuhänder wirklich Anspruch darauf ?
Wäre schön, wenn jemand helfen könnte.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Joleana
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Wann bist du in die WVP gekommen ??
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Seit Juli 2010
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Nein.
Fordern Sie den Vermieter auf, mit schuldbefreiender Wirkung nur an Sie auszuzahlen.
Sollte die Rückzahlung aber vor dem Juli 2010 erfolgt sein, oder eine Nachtragsverteilung angeordnet sein, dann ja.
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Hallo
und lieben Dank eurer Antworten :cheesy:.
Und - die Rückzahlung sollte zum 01. Nov. 2010 erfolgen :neutral:.
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Wann wurde die Abrechnung erstellt und zugesand ?