Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: bayernmaus am 15. Dezember 2014, 13:34:32

Titel: Hauptberuflich tätig und dann noch zusätzliche Teilzeitstelle?
Beitrag von: bayernmaus am 15. Dezember 2014, 13:34:32
Hallo zusammen.

Ich befinde mich noch bis ca. 02/2016 in der WVP.

Nun habe ich seit geraumer Zeit einen Nebenjob auf 450,- € Basis, den ich ganz normal zur hälfte zu meinem Haupteinkommen dazu addiere und danach die Pfändungshöhe berechne.

Nun ist es so, dass mein Arbeitgeber ab 01.01.2015 (wegen dem Mindestlohn) nur noch auf Teilzeit beschäftigen wird.

Das bedeutet, dass ich meinen Verdienst dort versteuern muss (Lohnsteuerklasse 6) und es eine Teilzeitstelle ist.

Wie läuft das denn dann mit der Pfändung?

Wird das auch nur zur hälfte angerrechnet?

Das ist für mich ausschlaggebend, ob ich das weitermache oder nicht.

Ganz lieben Dank für Eure Hilfe :)

Gruß

Sabrina