Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: airfactory am 24. Januar 2013, 13:33:54
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Hallo zusammen,
bin seit Mai 2009 in der Privatinso. Seit August 2012 in der WHP :-))))
Ein Haus war Bestandteil der INSO wurde aber letztes Jahr freigegeben vom Treuhänder !!
So das Haus steht vor der Zwangsversteigerung Gutachten wurde schon gemacht 152000 ,- Euro für das Amtsgericht. Termin steht noch nicht fest !!
So gestern wurde dann kurzfristig ein Käufer gefunden :-) 149000,- zahlt er !! Am 2.2 ist die Beurkundung !!
Jetzt meine Frage.
So wie es aussieht werden ca. 20 bis 25000,- überbleiben kann ich diese dann behalten bzw (ich muß sie mit den Schwiegereltern teilen)
Habe gestern noch mit meinem damaligen Schuldnerberater telefoniert der sagte ja , weil die Immobilie aus der INSO freigegeben wurde und ich in er WHP bin !!
Könnt ihr das bestätigen ? Das wäre ja dann super grins
Herzliche Grüße ins Forum
Gruß
Air
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Was sagt die Grundschuldgläubigerin?
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Hey Paps,
die sind dann alle bedient die Darlehen wäre alle bezahlt.Inc. Vorfälligkeit,Verfahrenkosten Amtsgericht und das Gutachten.....
Das Haus würde lastenfrei übergeben !!
Gruß
Air
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Ich meine, das gabs hier schon einmal. Der Überlös bei freigegebenen Vermögen dürfte beim Schuldner bleiben. Eine Nachtragsverteilung kann mE nicht angeordnet werden.
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OK dann freu ich mich mal ganz vorsichtig und warte ob da was auf mein Konto überwiesen wird javascript:void(0);