Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: jlo am 12. November 2009, 18:43:12
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hallo
wie ist das eigentlich wenn man in der wohlverhaltensphase mit seinem freund ein haus kaufen möchte, und eine hypothek aufnehmen muss!
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Man darf.
Ob die Bank aber "mitspielt" ist ein ganz anderer Schuh.
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Dann muss der Partner schon sehr finanzstark sein, dass die Bank das mit macht.
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Dann muss der Partner schon sehr finanzstark sein, dass die Bank das mit macht
<<<< Dann Kann der Partner das Haus ja gleich kaufen...von der Bank wird nichts kommen
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Dann muss der Partner schon sehr finanzstark sein, dass die Bank das mit macht
<<<< Dann Kann der Partner das Haus ja gleich kaufen...von der Bank wird nichts kommen
Hat den Nachteil, dass man dann selbst nicht mit im Grundbuch steht, man egal wie viel Arbeit man da reinsteckt auch keinen Anspruch hat. Höchstens über den Weg des Zugewinns und das nur als Ehepartner
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Was hat der Bankkredit mit dem Grundbucheintrag über die Eigentumsverhältnisse zu tun? :gruebel:
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Was hat der Bankkredit mit dem Grundbucheintrag über die Eigentumsverhältnisse zu tun? :gruebel:
Wenn man den Kredit mit unterschreibt, wäre man ja schön dumm, wenn man nicht ins Grundbuch geht. Darum ging es doch hier, dass beide den Kredit unterschreiben, oder?
Und wenn man ins Grundbuch soll, besteht die Bank unter Umständen darauf, dass man mit unterschreibt. Die haben bei Paaren eigentlich immer gern, dass beide unterschreiben. Einer mehr - der haftet
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Aber wir haben doch schon festgestellt, dass der Freund finanzstark genug sein muß, allein einen Kredit zu bekommen.
Die Eintragung der Grundschuld ist unabhängig von der Eintragung der Eigentümer im Grundbuch.
Nicht umsonst sind es doch 2 verschiedene Abteilungen.
Dass die Bank gerne beide Eigentümer im Boot haben möchte ist doch klar.
Aber bei Eigentümergemeinschaften, was bei der Bezeichnung "Freund" nun mal zu unterstellen ist, reicht manchmal auch ein "starker" Partner.
Kann dieser nicht mehr bedienen, ist natürlich u.U. auch der Miteigentumsanteil des anderen Partners in Gefahr.
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also wenn man mal von meiner situation ausgehen möchte!
habe mit meiner bank gesprochen und die sagen, wenn der insolvenzverwalter / treuhänder zustimmt, macht die bank keine probleme. wir verdienen gleich viel
weiß jetzt nur nicht genau ob sich meine pfändungsfreigrenze ändert, er ist ja vor kurzem erst eingezogen und die meldung ist schriftlich zum treuhänder unterwegs.
derzeit habe ich eine 1 tochter als unterhaltspflichtige person bei der pfändungsgrenze berücksichtigt, muss bei 1519 netto 77,02 an den treuhänder abführen. ändert sich das eigentlich?
eigentlich wurde mir diese frage schon mal beantwortet, bin aber durch einen anderen beitrag den ich gelesen habe, verunsichtert.
??? :cheesy:
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zum text oben
ich glaube habe es falsch verstanden
habe den beitrag nochmal gelesen
verstehe ich es richtig wenn ich sage es ist sogar so das er auch als unterhaltspflichtige person gilt (verdienst 1600 netto / meines 1519 netto) solange das insolvenzgericht nichts anderes entscheidet?
dann würde sich meine pfändungsfreigrenze ja erhöhen, statt niedriger werden
oder ???? stehe ich hier gerade voll auf dem schlauch und drehe mich?
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Wenn Sie nicht verheiratet sind, dann sind sie ihm auc nicht unterhaltsverpflichtet. Selbst bei verheirateten wird er nicht anerkannt, da er mit 1.600 netto durchaus in der Lage sein wird, seinen unterhalt selber zu bestreiten
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also verändert sich meine pfändungrenze zum nachteil oder bleibt unsere tochter weiterhin in der pfändungstabelle berücksichtig, trotz seines einzuges?
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Es ändert sich nichts an Ihrer Pfändungsbemessungsgrenze.