"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Hausverwaltung in der WVP durch TH?  (Gelesen 2375 mal)

Schober

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Hausverwaltung in der WVP durch TH?
« am: 24. April 2008, 12:55:27 »

Ich habe wiedereinmal eine Frage.
Wie sieht es mit der Verwaltung meiner Immo in der WVP aus? Übernehme ich diese wieder oder bleibt dies beim Treuhänder?
Folgender Sachverhalt:
In meinem Jaus befindet sich meine Wohnung und eine Gewerbeeinheit, die Miete für die Gewerbeeinheit geht an den TH. Nun will der Mieter eine Anpassung des Mietpreises an den ortsüblichen Satz, welcher niedriger ist als der den er bezahlt im Moment.
Ist das nun meine Angelegenheit oder die des TH?
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Hausverwaltung in der WVP durch TH?
« Antwort #1 am: 24. April 2008, 13:23:08 »

Wenn die Immobilie nicht an Dich freigegeben worden ist (?) - Aufgabe des Treuhänders !
Gespeichert
pd
 

Schober

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Re: Hausverwaltung in der WVP durch TH?
« Antwort #2 am: 24. April 2008, 13:29:51 »

Was bedeutet "freigegeben"? Und wie kann ich das erreichen bzw. was muss ich dafür tun?
Und wie lange verwaltet der TH denn dann die Immo, bis zur Gewährung der RSB? Also die ganzen 6 Jahre?
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Hausverwaltung in der WVP durch TH?
« Antwort #3 am: 24. April 2008, 14:19:34 »

Freigabe bedeutet, dass die Immobilie aus der Masse freigegeben wird.
Dies ist dann der Fall, wenn die Immobilie übermässig belastet ist, sprich für die Masse nichts mehr herausspringt.
Der IV/TH gibt sodann die Immobilie aus der Masse frei.
Dies ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung - hast Du ein entsprechendes Schreiben erhalten ???
Gespeichert
pd
 

Schober

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Re: Hausverwaltung in der WVP durch TH?
« Antwort #4 am: 24. April 2008, 14:46:01 »

Nein, habe ich nicht.
Mh, da hat der TH bestimmt geschlafen. Die Immo ist komplett belastet, wenn nicht sogar mehr als es überhaupt wert ist. Und Kosten werden genug entstehen, der Installateur hat geasgt das die Heizung schonmal mindestens 2500,00 an Reperatur kosten wird.
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Hausverwaltung in der WVP durch TH?
« Antwort #5 am: 24. April 2008, 15:07:16 »

Dies ist sodann doch Gott sei Dank nicht mehr Dein Problem ! Sieh es positiv
Gespeichert
pd
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz