Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Schober am 24. April 2008, 12:55:27
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Ich habe wiedereinmal eine Frage.
Wie sieht es mit der Verwaltung meiner Immo in der WVP aus? Übernehme ich diese wieder oder bleibt dies beim Treuhänder?
Folgender Sachverhalt:
In meinem Jaus befindet sich meine Wohnung und eine Gewerbeeinheit, die Miete für die Gewerbeeinheit geht an den TH. Nun will der Mieter eine Anpassung des Mietpreises an den ortsüblichen Satz, welcher niedriger ist als der den er bezahlt im Moment.
Ist das nun meine Angelegenheit oder die des TH?
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Wenn die Immobilie nicht an Dich freigegeben worden ist (?) - Aufgabe des Treuhänders !
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Was bedeutet "freigegeben"? Und wie kann ich das erreichen bzw. was muss ich dafür tun?
Und wie lange verwaltet der TH denn dann die Immo, bis zur Gewährung der RSB? Also die ganzen 6 Jahre?
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Freigabe bedeutet, dass die Immobilie aus der Masse freigegeben wird.
Dies ist dann der Fall, wenn die Immobilie übermässig belastet ist, sprich für die Masse nichts mehr herausspringt.
Der IV/TH gibt sodann die Immobilie aus der Masse frei.
Dies ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung - hast Du ein entsprechendes Schreiben erhalten ???
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Nein, habe ich nicht.
Mh, da hat der TH bestimmt geschlafen. Die Immo ist komplett belastet, wenn nicht sogar mehr als es überhaupt wert ist. Und Kosten werden genug entstehen, der Installateur hat geasgt das die Heizung schonmal mindestens 2500,00 an Reperatur kosten wird.
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Dies ist sodann doch Gott sei Dank nicht mehr Dein Problem ! Sieh es positiv