Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: postschnecke am 25. Oktober 2009, 08:03:56
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Hallo,
ich möchte im April 2010 heiraten und möchte gerne wissen, ob mein Partner für meine Schulden mit aufkommen muss und wie sich die neue Pfändungsfreigrenze verändert?
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zum ersten Teil der Frage:
Warum sollte er? Ich finde diese Frage immer wieder interessant, da völlig unlogisch!
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@ postschnecke
da Sie in WVP sind haben sie ja schon die Insolvenz durch ( also genug Erfahrung mit der Materie ) und sollten auch wissen das ein Partner nichts mit Ihrem Verfahren zu tun hat.
Zu Teil 2 : Falls Ihre frische Gattin nicht arbeitet, (oder ein geringes Einkommen hat ), können Sie sie als unterhaltsberechtigte Person ansetzen was dann natürlich auch mehr Geld in die Kasse bringt
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@ postschnecke
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Zu Teil 2 : Falls Ihre frische Gattin nicht arbeitet, (oder ein geringes Einkommen hat ), können Sie sie als unterhaltsberechtigte Person ansetzen was dann natürlich auch mehr Geld in die Kasse bringt
Postschnecke ist weiblich und somit sollte es ein Gatte sein.
Der Ehepartner ist immer automatisch zu berücksichtigen, bis das Gericht eine andere Entscheidung fällt.
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Ja wenn das so ist , ist es natürlich ein GATTE......selbstverständlich.... :thumbup: