Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: postschnecke am 25. Oktober 2009, 08:03:56

Titel: Heirat in WVP
Beitrag von: postschnecke am 25. Oktober 2009, 08:03:56
Hallo,
ich möchte im April 2010 heiraten und möchte gerne wissen, ob mein Partner für meine Schulden mit aufkommen muss und wie sich die neue Pfändungsfreigrenze verändert?
Titel: Re: Heirat in WVP
Beitrag von: makro am 25. Oktober 2009, 08:18:05
zum ersten Teil der Frage:

Warum sollte er? Ich finde diese Frage immer wieder interessant, da völlig unlogisch!
Titel: Re: Heirat in WVP
Beitrag von: rookie am 28. Oktober 2009, 08:42:43
@ postschnecke

da Sie in WVP sind haben sie ja schon die Insolvenz durch ( also genug Erfahrung mit der Materie ) und sollten auch wissen das ein Partner nichts mit Ihrem Verfahren zu tun hat.

Zu Teil 2 : Falls Ihre frische Gattin nicht arbeitet, (oder ein geringes Einkommen hat ), können Sie sie als unterhaltsberechtigte Person ansetzen was dann natürlich auch mehr Geld in die Kasse bringt
 
Titel: Re: Heirat in WVP
Beitrag von: paps am 28. Oktober 2009, 16:36:45
@ postschnecke
,,,

Zu Teil 2 : Falls Ihre frische Gattin nicht arbeitet, (oder ein geringes Einkommen hat ), können Sie sie als unterhaltsberechtigte Person ansetzen was dann natürlich auch mehr Geld in die Kasse bringt
 

Postschnecke ist weiblich und somit sollte es ein Gatte sein.
Der Ehepartner ist immer automatisch zu berücksichtigen, bis das Gericht eine andere Entscheidung fällt.
Titel: Re: Heirat in WVP
Beitrag von: rookie am 29. Oktober 2009, 07:29:41

Ja wenn das so ist , ist es natürlich ein GATTE......selbstverständlich.... :thumbup: