Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: toni2004 am 04. März 2009, 16:31:49

Titel: Heirat/ Unterhaltsverpflichtungen
Beitrag von: toni2004 am 04. März 2009, 16:31:49
Hallo zusammen,

vorab ein paar Infos zu meiner Person:
Mein Freund ist nun seit ca. 2 Jahren in der Wohlverhaltensperiode. Er hat einen Sohn aus einer vorhergehenden Beziehung. Wir sind vor einem Jahr nun nocheinmal gemeinsam Eltern geworden und wollen nun heiraten.

Nun meine Fragen:
1. Muss ich nun nach der Heirat Gütertrennung beantragen, damit ich nicht in die Insolvenz mit reingezogen werde?

2. Momentan werden bei dem monatlichen Betrag der gepfändet wird zwei Unterhaltsberechtigte berücksichtigt (die 2 Kinder), werde ich nun nach der Heirat auch als Unterhaltsberechtigte gelten? -Habe momentan kein Einkommen, bin in Elternzeit?

3. (Vielleicht weiß hier zufällig auch jemand rat) - Mein Freund zahlt Unterhalt an seinen Sohn aus der vorhergehenden Beziehung - wird der Unterhalt durch die Geburt unseres gemeinsamen Sohnes und evtl. unserer Heirat kleiner?

Vorab schon einmal vielen Dank für eure Hilfe!!!

Titel: Re: Heirat/ Unterhaltsverpflichtungen
Beitrag von: Feuerwald am 04. März 2009, 16:38:50

zu 1.) -> nein, muss nicht.

zu 2.) -> ja, solange keine eigenen Einkünfte und kein Antrag des TH erfolgt (-> § 850c Abs. 4 ZPO)

zu 3.) -> weiss ich nicht

Titel: Re: Heirat/ Unterhaltsverpflichtungen
Beitrag von: paps am 05. März 2009, 21:53:15
zu3) Ja sollte er, wenn der Unterhalt nicht auf Grundlage eines Titels gezahlt wird, dann müßte der Titel geändert werden.  Unterhalt bemißt sich ja nach dem Einkommen. Nun ist das verfügbare Einkommen auf 2 Unterhaltsberechtigte zu verteilen. GGF müssen auch Sie berücksichtigt werden. Ein Famileinrechtler sollte das hinbekommen.