Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Jay87Lev am 06. August 2014, 08:18:32

Titel: Heirat - wem was mitteilen
Beitrag von: Jay87Lev am 06. August 2014, 08:18:32
Hallo liebe Gemeinde,

da Ihr mit bisher immer so toll geholfen habt, habe ich wieder ein Anliegen!

So der Termin steht, ist schon fast alles in trockenen Tüchern. (12.09.2014  :juchu: )

Nun meine Fragen:
Wem müssen wir mitteilen, dass wir heiraten bzw. geheiratet haben? (sind beide in der WVP)
Und wann müssen wir es mitteilen?
Wie sieht es mit den Geschenken von den Gästen aus?

So, ich denke das war es erstmal.  :biggrin:

Danke euch jetzt schonmal für die kommenden Antworten.
Titel: Re: Heirat - wem was mitteilen
Beitrag von: Der_Alte am 06. August 2014, 10:15:36
Mitteilen muss man es

dem Finanzamt wegen Änderung der Steuerklasse
dem Arbeitgeber, damit eine unterhaltsberechtigte Person bei der Pfändung berücksichtigt wird

unter Vorlage der Heiratsurkunde. Damit klärt sich schnell auch die Terminfrage.

Ob man es dem Treuhänder und/oder dem Gericht mitteilen muss, daran habe ich Zweifel.

In der WVP gilt nur noch die Abtretungserklärung, also dürfen alle Geschenke behalten werden.
Titel: Re: Heirat - wem was mitteilen
Beitrag von: Jay87Lev am 06. August 2014, 10:38:57
Vielen Dank Der_Alte,

ich habe mal gehört (hören-sagen ist ja immer so eine Sache) dass man dem Gericht dies mitteilen müsste wenn man sich in der WVP befindet und dem TH wohl nicht.

Wir wollen ja auch alles richtig machen. Hoffe hier kann mir jemand genaueres sagen.  :dntknw:
Titel: Re: Heirat - wem was mitteilen
Beitrag von: eidechse am 12. August 2014, 14:55:51
Wenn eine Pflicht zur Mitteilung besteht, dann muss in der WVP in der Regel zweigleisig gefahren werden, sprich Mitteilung an Gericht und TH.

Aber selbst wenn man eine Mitteilungspflicht verneint, bietet sich eine Mitteilung an den TH allein aus dem Grund an, dass man sich so evtl. Nachfragen erspart, warum der Pfandbetrag auf einmal geringer ausfällt. Wenn der TH sich nämlich gleich den AG wegen in seinen Augen nicht korrekt abgeführter Pfandbeträge wendet, kann das evtl. auch beim AG sauser aufstoßen. Man kann sich also Ärger und zumindest unnötige Diskussionen ersparen.