Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Heidelberg am 23. Mai 2010, 17:06:01

Titel: Heirat/STEUERKLASSENWAHL/Unterhaltsplicht
Beitrag von: Heidelberg am 23. Mai 2010, 17:06:01
 
:Oh_no:

Hallo Liebe Leut

Ich hätte da mal ne frage:

Meine Freundin ( Selbständig Netto ca 500€ mtl ) und ich ( bin in der WVP und Berufstätig ) wollen Heiraten

Sie hat zwei ( Ihre ) Unterhaltsplichtige KINDER .

Wie sieht es nun mit der Steuerklassenwahl aus ?? freie ahl oder gibt der Treuhäder die Klasse vor  ??
Wie ist die UNTERHALtspflicht gregelt ??

Was darf sie max Verdienen damit ich ihr Unterhaltsplichtig bin.
WÄRE GÜTERTRENNUNG in der WVP Ratsam.

Über tipp´s und anregungen wäre ich sehr DANKBAR.
 :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu:
Titel: Re: Heirat/STEUERKLASSENWAHL/Unterhaltsplicht
Beitrag von: paps am 23. Mai 2010, 20:46:12
Grundsätzlich steht ihnen die Wahl der Steuerklasse zu.
Sie sollte natürlich so gewählt werden, dass ihr Haushaltseinkommen den maximalen Nettobetrag abwirft.

Würden Sie zb. V wählen, könnte das bemängelt werden.

Ihre Frau wird mit Heirat automatisch unterhaltsberechtigt.
Erst nach einer Entscheidung des Inso-Gerichtes könnte sich das ändern.

Bei 500,- sollte das aber nicht der Fall sein.