Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: petra mauser am 03. August 2009, 13:59:27
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ich bin noch in der wohlverhaltensperiode und habe noch knapp 2 jahre vor mir. welche konsequenz hat es, wenn man während der wohlverhaltensperiode nicht im stande war, seine schulden zu tilgen aber alle sonstigen auflagen erfüllt hat?
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Keine - lies § 295 InsO
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Ich wußßte nicht, dass "alle Schulden tilgen" zu den Obliegenheiten gehören!
Oder was genau ist mit dieser Aussage gemeint?
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Ich wußßte nicht, dass "alle Schulden tilgen" zu den Obliegenheiten gehören!
Wenn das eine Obliegenheit wäre bräuchte kein Mensch die Inso!!!
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Die Antwort ist doch einfach.
Kennt jemand die InsO?
Vielleicht noch den § 286?
Dann ist die Antwort auf die Frage doch klar, oder?
Ist der Schuldner eine natürliche Person, so wird er nach Maßgabe der §§ 287 bis 303 von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit.
:whistle:
Mehr war nicht gefragt.
Was ihr auch immer reininterpretiert?
:uneinsichtig: