Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: petra mauser am 03. August 2009, 13:59:27

Titel: Hilfe!
Beitrag von: petra mauser am 03. August 2009, 13:59:27
ich bin noch in der wohlverhaltensperiode und habe noch knapp 2 jahre vor mir. welche konsequenz hat es, wenn man während der wohlverhaltensperiode nicht im stande war, seine schulden zu tilgen aber alle sonstigen auflagen erfüllt hat?
Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von: dobberstein am 03. August 2009, 15:37:22
Keine - lies § 295 InsO
Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von: lucca_m am 03. August 2009, 20:11:09
Ich wußßte nicht, dass "alle Schulden tilgen" zu den Obliegenheiten gehören!

Oder was genau ist mit dieser Aussage gemeint?
Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 03. August 2009, 21:47:22
Ich wußßte nicht, dass "alle Schulden tilgen" zu den Obliegenheiten gehören!
Wenn das eine Obliegenheit wäre bräuchte kein Mensch die Inso!!!
Titel: Re: Hilfe!
Beitrag von: paps am 04. August 2009, 00:23:02
Die Antwort ist doch einfach.
Kennt jemand die InsO?
Vielleicht noch den § 286?
Dann ist die Antwort auf die Frage doch klar, oder?
Zitat von: §286 InsO
Ist der Schuldner eine natürliche Person, so wird er nach Maßgabe der §§ 287 bis 303 von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit.
:whistle:

Mehr war nicht gefragt.
Was ihr auch immer reininterpretiert?
 :uneinsichtig: