Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: bmw26 am 08. November 2008, 12:21:02

Titel: Hilfe!Gläubiger vergessen und anderes!
Beitrag von: bmw26 am 08. November 2008, 12:21:02
Hi!
Folgendes Problem:
Bin seit 2007 in der Inso, soweit ich weiß hat die WVP auch schon begonnen.
Seit einiger Zeit bekomme ich Schreiben von einer Anwaltskanzlei, die Geld von mir haben möchte...jetzt hab ich alle Unterlagen durchgeschaut, und diese Anwaltskanzlei taucht da nirgendswo auf(also nicht bei der Auflistung der Gläubiger).
Wie kann denn das passieren?Und vor allem: Kann das jetzt meine Inso gefährden, wenn diese Anwaltskanzlei wirklich "vergessen" worden wäre??
Hab auhc noch ne andere Frage:
habe im Oktober nen neuen Job angefangen, bekomme das Gehalt aber erst Ende November/Anfang Dezember(natürlich mit 2 unterschiedlichen Lohnabrechnungen)darf ich das Oktobergehalt behalten oder wird des gleich gepfändet??

Bin grad völlig ratlos.
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Titel: Re: Hilfe!Gläubiger vergessen und anderes!
Beitrag von: paps am 08. November 2008, 14:31:58
zum ersten Problem.
Auch der Anwalt hatte die Möglichkeit, seine Forderungen zur tabelle zu melden, sofern seine Forderung (oder die die er vertritt) vor der Inso entstanden ist.
Teilen Sie dem Anwalt das Aktenzeichen und das Datum der eröffnung mit.

zum 2. Problem.
Selbstverständlich wird das Oktobergehalt auch entsprechend um den pfändbaren betrag gekürzt werden.
Bitte darauf auchten das Ihr Arbeitgeber für beide Monate getrennt berechnet.