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Autor Thema: Hochzeit steht an. Was beachten?  (Gelesen 3604 mal)

sunshine mona

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Hochzeit steht an. Was beachten?
« am: 16. Juni 2012, 18:28:01 »

Hallo an alle :hi:
Mein zukünftiger steht kurz vor seiner RSB (20.09.2012) :juchu:  Am 22.06. werden wir heiraten :juchu: :juchu: Um auf den letzten Metern keine Fehler zu machen, würden wir uns gern noch  vergewissern,ob wir an in unserem denken richtig liegen. Zum Beispiel Steuerklassenwahl.Ich hab mein eigenes Einkommen und somit würden wir zumindest für dieses Jahr noch IV/IV wählen wollen.Somit würde sein Pfändungsbetrag mit mntl.600,00 bleiben.Oder müssen wir III/ V nehmen,damit sein Gehalt steigt ,meines aber sinkt? Ich selber bin Schuldenfrei, hätte dann aber bei V ca. 200,00€ auch noch weniger Gehalt?Dann las ich hier im Forum das ich erst mal als Unterhaltspflichtige Person zählen würde ,und sein AG das bei der Pfändung berücksichtigen müsste bis das Gericht zur Klärung aufruft. Das wollen wir aber gar nicht(Was dem Gläubiger zusteht soll er bekommen),können wir dem TH und AG sagen das er weiter die alte Summe pfänden soll ? Wie gesagt, es handelt sich hier um nur noch 3 Monate :juchu:.und dann teilen wir dem AG,TH und dem Gericht, mit der Heiratsurkunde, die Heirat mit ! Haben wir alles richtig bedacht ??? Oder liegen wir mit irgendetwas falsch ??? Wäre toll wenn uns jemand dazu was mitteilt :biggrin:
Liebe Grüsse sunshine mona
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horst69

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Re: Hochzeit steht an. Was beachten?
« Antwort #1 am: 16. Juni 2012, 20:41:19 »

Die Wahl 4/4 halte ich in diesem Fall für absolut unproblematisch, also keine Panik!

Es wird durch die Heirat kein Gläubiger benachteiligt, weil der pfändbare Betrag sich in euren Fall nicht ändert! Wenn Ihr 3/5 wählen würdet und du die 3 bist, würden die Gläubiger wesentlich weniger bekommen, das würde ich dann als sehr fragwürdig werten und es auch gefährlich halten, bezüglich der RSB.

Du bist erstmal automatisch unterhaltsberechtigt, das ist nunmal so.

Wenn Ihr beiden damit besser schlafen könnt, überweise einfach die Differenz an den TH  :wink:

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Der_Alte

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Re: Hochzeit steht an. Was beachten?
« Antwort #2 am: 16. Juni 2012, 21:11:25 »

Steuerklasse 4 ist allemal richtig. Aber warum wollen Sie auf Ihr Recht verzichten und den Status der unterhaltsberechtigten Person kampflos aufgeben. Die Eheschließung, zu der ich Sie jetzt schon beglückwünsche, müssen Sie weder dem Gericht noch dem Treuhänder mitteilen. Ihr Mann teilt seinem Arbeitgeber einfach mit, dass Sie jetzt verheiratet sind und entsprechend der pfändbare Betrag zu berechnen ist.
Wenn der Treuhänder es denn merkt, kann er immer noch einen Antrag stellen. Für die Erteilung der Restschuld hat das keine Konsequenzen, denn Ihr Mann muss nur den Teil abführen, der nach den Regeln des § 850 c ZPO abzuführen ist. Und da Sie gesetzlich als Unterhaltsberechtigte gelten, ist das erst einmal so hinzunehmen. Niemand zwingt Sie jeden Monat auf knapp 400 € zu verzichten. Mehr steht im Übrigen dem Gläubiger auch nicht zu.
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teute

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Re: Hochzeit steht an. Was beachten?
« Antwort #3 am: 21. Juni 2012, 08:52:40 »

hallo,
ich glaube das du das doch dem treuhänder und den gericht mitteilen musst,
das du geheiratest hast.
oder ?????????????
teute
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Der_Alte

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Re: Hochzeit steht an. Was beachten?
« Antwort #4 am: 21. Juni 2012, 18:15:52 »

Nein, muss man nicht. Hat sogar der Bundesgerichtshof so entschieden.
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sashsash

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Re: Hochzeit steht an. Was beachten?
« Antwort #5 am: 22. Juni 2012, 07:54:32 »

Sie können ihre beste Steuerklasse auch hier ausrechenen:

http://www.cecu.de/steuerklassenrechner.html

Dann einen Blick auf die Pfändungstabelle und für die letzten 3 Monate ausrechnen, was am besten für Euch ist.
Die Steuerklasse kann man bei dem Finanzamt immer wieder ändern lassen.
LG
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