Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: teute am 07. Mai 2013, 08:15:32

Titel: hochzeit
Beitrag von: teute am 07. Mai 2013, 08:15:32
hallo,
so 2 stressige wochen hinter mir
Geheiratet und 60 Geburtstag.

Jetzt hätte ich einige fragen.
Steuerklasse 4/4 dürfte ja kein Problem sein oder ?
Wird mir bei meiner Lohnabrechnung jetzt eine Unterhaltspflichtige Person automatisch
angerechnet ?

Da ich seit dem 21.3 .13 offiziel in der WV bin kann ich mit dem beschluss zum Finanzamt gehen und denen sagen das
ich meine Einkommenssteuer wieder direkt an mich ausgezahlt werden kann ?
Nachtragshaushalt über die Steuer ist angeordnet.
Für 2012 ist schon alles erledigt der TH bekommt die Rückerstattung direkt,bzw er hat sie schon.

Muss ich den TH auf meine heirat aufmerksam machen oder soll ich warten bis er sich meldet.
Meine Frau hat ca 800 - bis 900 Euro Netto.,bei einem Fahrweg täglich von 40 km .

Danke im vorraus für eure Antworten.
teute
Titel: Re: hochzeit
Beitrag von: Der_Alte am 07. Mai 2013, 11:08:50
Bis zu einem gegenteiligen Beschluss des Gerichts ist Ihre Frau als unterhalteberechtigte Person bei der Berechnung zu berücksichtigen. Dazu müssen Sie Ihrem Arbeitgeber entsprechende Nachweise erbringen, z.B. per Heiratsurkunde.

Steuerklasse 4/4 ist üblich bei Verheirateten und sollte, das Sie beide vermutlich aus der 1 kommen, auch völlig problemfrei sein.

Den Treuhänder müssen Sie über die Heirat nicht unterrichten, das hat schon der BGH im Beschluss vom 22. 10. 2009 - IX ZB 249/08 festgestellt.