Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Lothlorine am 01. März 2008, 20:27:52

Titel: Honorare pfändbar ?
Beitrag von: Lothlorine am 01. März 2008, 20:27:52
Hallo !
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode und es wird monatlich ein größerer Betrag von meinen Dienstbezügen als Lehrerin einbehalten. Nun habe ich als Autorin und Referentin bei einem großen Verlag  mitgearbeitet und erhalte hierfür (auf mehrere Male verteilt) Pauschalhonorare. Ich gehe davon aus, dass ich diese meinem IV angeben muss. Bisher wurde alles andere (Rentenrückerstattungen und Steuerrückerstattungen) komplett gepfändet. Müssen nun diese zusätzlichen Einnahmen auf mein monatliches Gehalt umgelegt werden oder kann ich wieder davon ausgehen umsonst gearbeitet zu haben ? Aus moralischen Gründen, sowie Ängsten (Finanzamt ist Hauptgläubiger, ich hatte für die Firma meines Vaters unterschrieben) die Restschuldbefreiung versagt zu bekommen, traue ich mich nicht die Einnahmen zu verschweigen und nicht zu versteuern. Muss ich bei der Formulierung der Angabe evtl. etwas berücksichtigen ? Aufwandsentschädigungen sind doch z.B. nicht pfändbar oder ? Die Reisekosten bekomme ich allerdings extra erstattet. Die Kosten für Drucker, Papier etc. jedoch nicht.
Für Hinweise bin ich sehr dankbar.