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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: dropsie am 27. Juli 2011, 09:44:51

Titel: Ich blicke nicht mehr durch Lohnsteuer Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: dropsie am 27. Juli 2011, 09:44:51
Hallo zusammen, niemand hat gesagt das eine Privatinsolvenz einfach ist, es zerrt aber doch über einen sehr langen Zeitraum an den Nerven.

Ich habe am 07.05.2010 ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen,in dem steht:

wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt (§291 InsO)
Die Laufzeit der Abtretung hat mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am xx.xx.2009 begonnen und beträgt 6 Jahre.
So wie ich das sehe befinde ich mich demnach in der Wohlverhaltensperiode?

Ich habe nämlich im April 2011 meine Steuererklärung gemacht, und sollte einen kleinen Betrag zurück bekommen, ich habe auch den Steuerbeschei vom Finanzamt bekommen worin steht das Betrag x auf die von mir angegebene Bankverbindung überwiesen wird!!

Auf Nachfrage von mir von den mit der Erstattung zu rechnen sei, sagte mir die Dame vom Finanzamt das Sie den Betrag an den Treuhänder überwiesen hätte :angry:
Trotz anders lautendem Steuerbescheides.

Und die Sekretärinen meines TH sind der Meinung das die Erstattung
in die zu verteilende Masse gehörte !? Zu spät in Wohlverhaltensperiode für Steuern 2010

jetzt meine fragen.
Ich bin doch in der Wohlverhaltensperiode, nach obigen schreiben!?
die Steuererstattung für 2010 steht doch uns zu ?

lg
dropsie

Titel: Re: Ich blicke nicht mehr durch Lohnsteuer Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Fallera am 27. Juli 2011, 10:06:27
So wie ich das sehe befinde ich mich demnach in der Wohlverhaltensperiode?
- Nein! Das ist "nur" die Ankündigung der RSB! Es fehlt noch der Aufhebungsbeschluss über das Insolvenzverfahren.

Auf Nachfrage von mir von den mit der Erstattung zu rechnen sei, sagte mir die Dame vom Finanzamt das Sie den Betrag an den Treuhänder überwiesen hätte.
- Da hat die Dame auch recht! Im laufenden Verfahren gehen Erstattungen zu 100% an den TH!


jetzt meine fragen.
Ich bin doch in der Wohlverhaltensperiode, nach obigen schreiben!? => NEIN!
die Steuererstattung für 2010 steht doch uns zu ? => NEIN!



Titel: Re: Ich blicke nicht mehr durch Lohnsteuer Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Insokalle am 27. Juli 2011, 11:48:23
Wenn im Mai 2010 die RSB angekündigt wurde, dann sollte auch zeitnah das Verfahren aufgehoben sein. Normalerweise müsste spätestens im Juni der Beschluss gekommen sein. Hilft nichts, ein Blick in die Unterlagen verschafft hoffentlich Klarheit.

Wenn aufgehoben sein sollte, hätte das FA zwar an Sie zahlen müssen. Eine Nachtragverteilung könnte der TH aber auch jetzt noch beantragen.
Titel: Re: Ich blicke nicht mehr durch Lohnsteuer Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Maurice Garin am 27. Juli 2011, 13:45:04
Ich habe am 07.05.2010

Tatächlich 2010 oder 2011?

Wenn die Restschuldbefreiung angekündigt wurde, dann wurde auch das Verfahren aufgehoben. Das müßte im gleichen Beschluss stehen. Sie sind damit in der Wohlverhaltensperiode.

Wenn das tatsächlich im Mai 2010 war, dann steht dem IV die Erstattung auch bein Anordnung der Nachtragsverteilung höchstens bis zur Aufhebung des Verfahrens zu. Die Steuererstattung wäre also aufzuteilen (http://www.insolvenzbesteuerung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=15:steuererstattungen-im-eroeffneten-insolvenzverfahren&catid=3:steuerrecht&Itemid=4) in einen Teilbetrag, der noch der Masse zusteht und den Rest, der Ihnen zusteht.

Das setzt aber voraus, dass tatsächlich ein wirksamer Beschluss über die Nachtragsverteilung vorliegt (in Bayern würde z.B. ein Beschluss aus 2010 für die Steuer 2010 vom FA gar nicht anerkannt). Ansonsten steht die Erstattung vollständig Ihnen zu.

Ich würde also vom FA die Erstattung verlangen und hilfsweise einen rechtsbehelfsbefähigen Abrechnungsbescheid gem. § 218 AO beantragen. Und dagegen dann Einspruch einlegen.
Titel: Re: Ich blicke nicht mehr durch Lohnsteuer Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Fallera am 27. Juli 2011, 13:49:53
Ich habe am 07.05.2010
Wenn die Restschuldbefreiung angekündigt wurde, dann wurde auch das Verfahren aufgehoben. Das müßte im gleichen Beschluss stehen. Sie sind damit in der Wohlverhaltensperiode.

Nicht zwangsläufig steht das im selben Beschluss vom Gericht! Die Ankündigung der RSB ist noch nicht der Beginn der WVP! Jedoch sollte die Aufhebung wie Insokalle schreibt sehr zeitnah danach erfolgen! Stimmt, jetzt fällt mir das 2010 erst auf  :gruebel: Im Zweifelsfall einfach mal beim Insolvenzgericht anrufen!
Titel: Re: Ich blicke nicht mehr durch Lohnsteuer Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Maurice Garin am 27. Juli 2011, 14:04:34
Nicht zwangsläufig steht das im selben Beschluss vom Gericht! Die Ankündigung der RSB ist noch nicht der Beginn der WVP!

Das mag sein. Gem. § 289 Abs. 2 S. 3 i.V. § 291 InsO geht das aber eigentlich nicht anders. Dass die RSB angekündigt wird, ohne dass das Verfahren aufgehoben wird, das vermag ich mir schwer vorzustellen.

Aber der TE soll halt nochmal gucken, notfalls unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de
Titel: Re: Ich blicke nicht mehr durch Lohnsteuer Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Insokalle am 27. Juli 2011, 16:14:35
Umgekehrt ist es richtig.

Über die RSB wird zweimal beschlossen:
Das erste Mal nach Anhörung im Schlusstermin, § 289 InsO. In dem Beschluss wird die RSB zunächst angekündigt. Schließlich läuft ja noch die Wohlverhaltensphase. Erst wenn der Beschluss rechtskräftig ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, § 289 Abs. Satz 2 InsO. Rechtskraft tritt nach 2 Wochen ein, zzgl. ein paar Wochen, bis das Gericht sicher ist, dass keiner sofortige Beschwerde erhoben hat. Ankündigung der RSB und Aufhebung können also nicht in einem Beschluss stehen. Beide Beschlüsse werden veröffentlicht.

Das zweite Mal nach Ablauf der Abtretungserklärung, § 300 InsO.
Titel: Re: Ich blicke nicht mehr durch Lohnsteuer Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Maurice Garin am 27. Juli 2011, 22:28:31
Beide Beschlüsse werden veröffentlicht.

Ja, das meinte ich auch. Es ist m.E. schlicht nicht denkbar, dass die RSB im Mai 2010 angekündigt wurde und das Verfahren noch nicht aufgehoben wurde. Ausser vielleicht im Ausnahmefall von der Ausnahme. Sowas wüßte der TE dann aber vermutlich.