Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: nela am 14. September 2011, 12:24:02

Titel: ich habe angst
Beitrag von: nela am 14. September 2011, 12:24:02
hallo, ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir helfen.
ich bin in der wohlverhaltensphase und ende 06.2012 endet hoffendlich meine privatinsolvenz.
jetzt meine frage :
1. ich habe vor 1 jahr eine nachzahlung vom arbeitsamt bekommen.habe das geld noch. muss ich es abgeben ?
2. wegen bewerbungen, habe immer nur minijobs und auf bewerbungen kaum antworten bekommen. in mom keine arbeit. was soll ich tun ? wieviel bewerbungen muss man abgeben. und was mach ich wenn ich keine antworten bekomme ?

ich habe wirklich angst und weiss nicht was ich machen soll.  bitte helft mir !
Titel: Re: ich habe angst
Beitrag von: Fallera am 14. September 2011, 13:23:35
1. Welchen Zeitraum betrifft die Nachzahlung?

2. Dokumentieren Sie einfach, dass sie Bewerbungen abgegeben haben! Z. B. durch Einschreiben etc.. Wieviele ausreichend sind, hängt vom zuständigen Gericht ab. Nach Rechstprechung sollten es ca. 2-3 Bewerbungen pro Woche sein. Um einen Versagensgrund wegen unzureichenden Bewerbungen zu begründen, müsste allerdings auch eine Benachteiligung der Insolvenzgläubiger vorliegen. Sprich, sie müssten mit einem evtl. Vollzeitjob über der Pfändungsfreigrenze liegen.
Titel: Re: ich habe angst
Beitrag von: nela am 14. September 2011, 16:40:23
hallo, habe insgesamt ein betrag von 1000 € am 04.11. 2010 vom arbeitsamt bekommen. meine privatinsolvenz endet am 25.06.2011.
ich weiss nur nicht, ob ich angeben musste, das ich eine nachzahlung bekommen habe von arbeitsamt. den neuen bewilligungsbescheid habe ich natürlich gleich zu mein treuhänder geschickt. hatte ein jahr lang zu wenig vom arbeitsamt bekommen und es wurde alles neu berechnet.
darf ich das geld behalten ?
Titel: Re: ich habe angst
Beitrag von: Fallera am 15. September 2011, 07:39:58
Meiner Ansicht nach müsste es so laufen:

Der Teil der Nachzahlung, welcher den Zeitraum VOR Eröffnung des Verfahrens betrifft, müsste zur Masse gehören, der Teil NACH Eröffnung müsste die Pfändung neu berechnet werden.
Titel: Re: ich habe angst
Beitrag von: BlueVision am 15. September 2011, 21:07:07
Ich kann deine Angst gut nachvollziehen. Ich habe damals in einer ähnlichen Situation gesteckt. Mir wurde auf Grund unzureichender Bewerbungen auch die RSB versagt.

Hier (http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Versagung-der-Restschuldbefreiung-wegen-unzureichender-Arbeit-oder-Bewerbungen--5950.html) kannst du alles nachlesen.
Titel: Re: ich habe angst
Beitrag von: nela am 20. September 2011, 12:29:40
oh, ich hoffe, das mir das nicht auch passiert. ich habe zwar immer jobs gehabt, aber immer nur minijobs. und auf bewerbungen habe ich fast nie antworten bekommen.
Titel: Re: ich habe angst
Beitrag von: BlueVision am 20. September 2011, 19:36:19
Ich hatte auch die ganze Zeit über Minijobs... Nur hat es dem Gericht nicht interessiert... Aber zu deiner Beruhigung muss erst einmal ein Gläubiger nach §295 oder der TH nach §296 einen Antrag auf Versagung der RSB stellen. Wenn dieses nicht passiert, bekommst du automatisch die RSB erteilt.
Titel: Re: ich habe angst
Beitrag von: wiwo am 24. September 2011, 15:09:42
Hallo nela,

"oh, ich hoffe, das mir das nicht auch passiert. ich habe zwar immer jobs gehabt, aber immer nur minijobs. und auf bewerbungen habe ich fast nie antworten bekommen."

ein Nachweis für eine Bewerbung ist nicht die Rückantwort des Unternehmens, bei dem Sie sich beworben haben, sondern das Anschreiben, welches das A und O jeder Bewerbung darstellt und die Anschrift sowie den Ansprechpartner des jeweiligen Unternehmens enthalten sollte. Das Arbeitsamt fordert - jedenfalls in meinem Bundesland Saarland - derzeit einen wöchentlichen Nachweis über 2 Bewerbungen, mehr wird auch sonst niemand verlangen. Also einfach das Anschreiben als Nachweis kopieren und fertig.