"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Ich heirate und werde Vater...  (Gelesen 2275 mal)

starstepper

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
  • Die Lücke zw. Arzt u. Veterinär wird immer kleiner
Ich heirate und werde Vater...
« am: 25. Dezember 2012, 22:52:20 »

Einen guten Abend an alle in diesem Forum,

ich versuche mal kurz meinen Sachverhalt zu schildern:

Seit Juni 2008 bin ich nun in der Insolvenz. Den Bescheid, dass ich mich in der WVP befinde, habe ich vor ca. einem Jahr erhalten.

Jetzt im Jan. habe ich vor zu heiraten. Bald darauf,nämlich im April, werde ich Vater.

Nun die Fragen:

1. Ich verdiene derzeit 1.100 € netto, meine zukünftige Frau knapp 2.300 € netto. Ich bin mir nun unsicher, in welche Steuerklassen wir wechseln sollten. Rein objektiv würde sich 3/5 rechnen. Dann würde jedoch mein Nettoeinkommen vemutlich unter den Pfändungsfreibetrag fallen...
Andererseits möchte ich meine RSB nicht gefährden. Hat irgendjemand Vorschläge oder Erfahrungen? Was bedeuten in diesem Zusammenhang die so oft zitierten "sachlichen Gründe", die dem entgegensprechen könnten?   

2. Wie sollten wir unsere Steuererklärungen gestalten? Wie verhält es sich mit den Rückerstattungen?

3. Meine Frau wird dann ab April für 12 Monate Elternzeit nehmen, ich selbst werde dann im Anschluss auch noch 2 Monate nehmen. Wie verändert sich in diesen Zeiten mein Pfändungsfreibetrag? Auf welcher Steuerkarte sollte unser Kind stehen?   

Ich danke für´s Lesen und freue mich auf Eure Antworten...
Gespeichert
Unter den Blinden ist der Einäugige König. Schneller wird der Einbeinige beim Sackhüpfen durch diese Erkenntnis trotzdem nicht.
 

sinagirl

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 144
  • sinagirl
Re: Ich heirate und werde Vater...
« Antwort #1 am: 26. Dezember 2012, 16:47:04 »

Hallo! steuerlich sollte bei den verdienst was deine frau hat sie die 3 und du die 5 übernehmen. selbst wenn du zb die 3 übernehmen würdest wäre nichts von deinen gehalt pfändbar.steuerliche rückzahlung das weiss ich nicht da ja deine frau der hauptverdiener ist wie das gehandhabt würd..als leihe würde ich sagen zur hälfte vieleicht? google doch mal oder warte bis einer hier im forum was weiss.ich weiss nur soviel das deine frau nicht verpflichtet ist für deine schulden aufzukommen, mehr auch nicht.viel erfolg lg sinagirl
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Ich heirate und werde Vater...
« Antwort #2 am: 26. Dezember 2012, 21:30:09 »

Wenn der Schuldner ohne triftigen Grund die Steuerklasse 5 wählt, kann darin, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ein Grund für ein Versagen der Restschuldbefreiung liegen.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Ich heirate und werde Vater...
« Antwort #3 am: 27. Dezember 2012, 11:19:56 »

Allerdings. Stkl 5 wäre keine gute Wahl.
Ein Patentrezept gibt es nicht, man müsste für seinen Fall Vergleichsrechnungen durchführen lassen. Bevor man unüberlegte Entscheidungen trifft, nimmt man sicherheitshalber 4/4. Bei anderen Kombinationen sind schon einige von hohen Nachzahlungen überrasscht worden.
Gespeichert
 

starstepper

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
  • Die Lücke zw. Arzt u. Veterinär wird immer kleiner
Re: Ich heirate und werde Vater...
« Antwort #4 am: 28. Dezember 2012, 22:45:07 »

Hrmpf, ich denke, ich werde nicht drumherum kommen, ein Gespräch mit einem Steuerberater zu führen.
Danke für eure Antworten.
Gespeichert
Unter den Blinden ist der Einäugige König. Schneller wird der Einbeinige beim Sackhüpfen durch diese Erkenntnis trotzdem nicht.
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Ich heirate und werde Vater...
« Antwort #5 am: 29. Dezember 2012, 14:17:16 »

Wenn der Schuldner ohne triftigen Grund die Steuerklasse 5 wählt, kann darin, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ein Grund für ein Versagen der Restschuldbefreiung liegen.

In der geschilderten Konstellation gibt es m.E. keinen trifftigen Grund, die Steuerklasse V nicht zu wählen.

Wenn im April das Kindlein kommt, sollte die Mutter auf jeden Fall schon im Januar Stkl. III wählen, weil der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem Netto berechnet wird. Ansonsten verschenkt sie definitiv Geld. Auf das Elterngeld wird sich das auch noch auswirken.

Für den TE ist nach der Eheschließung bei einen Bruttoeinkommen von ca. 1.500 € ohnehin nix pfändbar Da müßte der TH einen Antrag auf Nichtberücksichtigung der Ehefrau stellen, um überhaupt ein paar kümmerliche Euro zu sehen. Das wird er für drei Monate vermutlich schon mal nicht machen. Und nach der Geburt geht schon gar nix mehr.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz