Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: starstepper am 25. Dezember 2012, 22:52:20

Titel: Ich heirate und werde Vater...
Beitrag von: starstepper am 25. Dezember 2012, 22:52:20
Einen guten Abend an alle in diesem Forum,

ich versuche mal kurz meinen Sachverhalt zu schildern:

Seit Juni 2008 bin ich nun in der Insolvenz. Den Bescheid, dass ich mich in der WVP befinde, habe ich vor ca. einem Jahr erhalten.

Jetzt im Jan. habe ich vor zu heiraten. Bald darauf,nämlich im April, werde ich Vater.

Nun die Fragen:

1. Ich verdiene derzeit 1.100 € netto, meine zukünftige Frau knapp 2.300 € netto. Ich bin mir nun unsicher, in welche Steuerklassen wir wechseln sollten. Rein objektiv würde sich 3/5 rechnen. Dann würde jedoch mein Nettoeinkommen vemutlich unter den Pfändungsfreibetrag fallen...
Andererseits möchte ich meine RSB nicht gefährden. Hat irgendjemand Vorschläge oder Erfahrungen? Was bedeuten in diesem Zusammenhang die so oft zitierten "sachlichen Gründe", die dem entgegensprechen könnten?   

2. Wie sollten wir unsere Steuererklärungen gestalten? Wie verhält es sich mit den Rückerstattungen?

3. Meine Frau wird dann ab April für 12 Monate Elternzeit nehmen, ich selbst werde dann im Anschluss auch noch 2 Monate nehmen. Wie verändert sich in diesen Zeiten mein Pfändungsfreibetrag? Auf welcher Steuerkarte sollte unser Kind stehen?   

Ich danke für´s Lesen und freue mich auf Eure Antworten...
Titel: Re: Ich heirate und werde Vater...
Beitrag von: sinagirl am 26. Dezember 2012, 16:47:04
Hallo! steuerlich sollte bei den verdienst was deine frau hat sie die 3 und du die 5 übernehmen. selbst wenn du zb die 3 übernehmen würdest wäre nichts von deinen gehalt pfändbar.steuerliche rückzahlung das weiss ich nicht da ja deine frau der hauptverdiener ist wie das gehandhabt würd..als leihe würde ich sagen zur hälfte vieleicht? google doch mal oder warte bis einer hier im forum was weiss.ich weiss nur soviel das deine frau nicht verpflichtet ist für deine schulden aufzukommen, mehr auch nicht.viel erfolg lg sinagirl
Titel: Re: Ich heirate und werde Vater...
Beitrag von: Der_Alte am 26. Dezember 2012, 21:30:09
Wenn der Schuldner ohne triftigen Grund die Steuerklasse 5 wählt, kann darin, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ein Grund für ein Versagen der Restschuldbefreiung liegen.
Titel: Re: Ich heirate und werde Vater...
Beitrag von: Insokalle am 27. Dezember 2012, 11:19:56
Allerdings. Stkl 5 wäre keine gute Wahl.
Ein Patentrezept gibt es nicht, man müsste für seinen Fall Vergleichsrechnungen durchführen lassen. Bevor man unüberlegte Entscheidungen trifft, nimmt man sicherheitshalber 4/4. Bei anderen Kombinationen sind schon einige von hohen Nachzahlungen überrasscht worden.
Titel: Re: Ich heirate und werde Vater...
Beitrag von: starstepper am 28. Dezember 2012, 22:45:07
Hrmpf, ich denke, ich werde nicht drumherum kommen, ein Gespräch mit einem Steuerberater zu führen.
Danke für eure Antworten.
Titel: Re: Ich heirate und werde Vater...
Beitrag von: Maurice Garin am 29. Dezember 2012, 14:17:16
Wenn der Schuldner ohne triftigen Grund die Steuerklasse 5 wählt, kann darin, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ein Grund für ein Versagen der Restschuldbefreiung liegen.

In der geschilderten Konstellation gibt es m.E. keinen trifftigen Grund, die Steuerklasse V nicht zu wählen.

Wenn im April das Kindlein kommt, sollte die Mutter auf jeden Fall schon im Januar Stkl. III wählen, weil der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem Netto berechnet wird. Ansonsten verschenkt sie definitiv Geld. Auf das Elterngeld wird sich das auch noch auswirken.

Für den TE ist nach der Eheschließung bei einen Bruttoeinkommen von ca. 1.500 € ohnehin nix pfändbar Da müßte der TH einen Antrag auf Nichtberücksichtigung der Ehefrau stellen, um überhaupt ein paar kümmerliche Euro zu sehen. Das wird er für drei Monate vermutlich schon mal nicht machen. Und nach der Geburt geht schon gar nix mehr.