Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: laluna am 03. Juni 2010, 18:50:09
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im November 2007 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet und seit Februar 2010 bin ich in der WVP. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass ich nun gar nicht mehr im Insolvenzverfahren bin, da ich in der WVP bin. Aber mein Insolvenzverfahren geht doch nun seit Eröffnung 6 Jahre. Also bis November 2013.
Warum heißt es, dass ich nun nicht mehr im Insolvenzverfahren bin. Suche nämlich gerade eine neue Wohnung und dafür ist es für mich sehr wichtig. Habe schon bei einem geschrieben, (der eine Auskunft haben wollte über Schulden etc oder nicht) dass ich seit Februar diesen Jahres in der WVP bin. Der Makler selber schrieb mir per EMail, dass es bei der Hausverwaltung ausschlaggebend ist, wie lange das Insolvenzverfahren her ist.
Kann mir jemand eine Antwort darauf geben? Wäre euch sehr dankbar dafür.
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Das Restschuldbefreiungsverfahren gliedert sich in 2 wesentliche Teile.
1.) das eigentliche Insolvenzverfahren von Eröffnung bis zur Aufhebung.
Sie sind aus diesem Verfahren raus, wenn Sie den Aufhebungsbeschluß und die Ankündigung der Restschuldbefreiung haben.
Wahrscheinlich ab Februar 2010.
2.) die sogenannte Wophlverhaltenszeit bis zur entgültigen Entscheidung über die RSB.
Beide Phasen zusammen daueren 6 Jahre.