Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Mauselxl am 21. Mai 2013, 21:13:56

Titel: IK - Mietkaution in WVP
Beitrag von: Mauselxl am 21. Mai 2013, 21:13:56
Hallo liebes Forum,
möchte eure Hilfe nochmals beanspruchen.
Habe am 29.02.2012 folgenden Beschluss vom Amtsgericht bekommen:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXX wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO) Für evtl. Steuererstattungsansprüche von 2011 bleibt die Nachtragverteilung vorbehalten.
1 Frage: Mit diesem Beschluss bin ich doch in der WVP ?

Nun folgendes. Ich bin ich Juni 2012 umgezogen und habe vom Ex Vermieter mein Mietkautions-Sparbuch zurückbekommen. Nun wollte ich heute am 21.05.2013 dieses Sparbuch auflösen und habe bei der Sparkasse erfahren, das es durch den Insolvenzverwalter gesperrt ist. Ist das so richtig? Was kann ich jetzt tun oder ist das Geld futsch? Wäre heftig, denn ich musste für die neue Wohnung leider einen guten Freund um Hilfe btten für die neue Kaution.

Vielen Dank für eure Antworten.

LG Mauselx
Titel: Re: IK - Mietkaution in WVP
Beitrag von: Insokalle am 23. Mai 2013, 19:26:53
Zitat
Frage: Mit diesem Beschluss bin ich doch in der WVP ?

Ja. Folge der Aufhebung: Sie haben wieder die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen.
Vielleicht weiß das Bank nicht. Versuchen Sie mit dem Aufhebungsbeschluss die Auszahlung zu bewirken.