Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: PleiteCGN am 16. Mai 2013, 14:06:22
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Hallo zusammen,
ich habe in Kürze zwei Geldzuflüsse zu verzeichnen, die ich richtig einordnen möchte.
zur Info: IK in Wohlverhaltensphase, keine Nachtragsverteilung
1. Wurde vor kurzem eine Lohnerhöhung festgelegt, rückwirkend zum 01.01.2013.
Mein Arbeitgeber zahlt dies nun mit der Maiabrechnung aus.
Was hat das für Konsequenzen für die Pfändung?
2. Ein seit drei Jahren laufendes Unterhaltsverfahren geht seinem Ende zu. Darauf ergäben sich rückwirkende Unterhaltsansprüche von ca. 25.000 €.
Sowohl Unterhaltsschuldner als auch Gläubiger haben im Laufe des Jahres 2010 IK angemeldet (Gläubiger 02/2010, Schuldner 08/2010) , der Unterhaltsanspruch begann im Januar 2010.
Wie wird damit umgegangen?
Gruß
PleiteCGN
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Zu 1: Nach wohl überwiegender Meinung wird die Nachzahlung jeweils auf die Monate verteilt, zu denen sie gehören und der pfändbare Betrag für diese Monate neu berechnet.
Zu 2: Verstehe ich nicht ganz. ZB: Wenn der Zahlende pleite ist, woher soll dann der Geldzufluss kommen?
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Hallo,
Danke für die Antwort.
zu 2: Der Zahlende ist Beamter mit A13 + Zulagen. Die Unterhaltsforderung ist nicht zur Inso angemeldet worden.
Ich gehe davon aus, dass es sich damit komplett um Neuschulden handelt, die der Empfänger nach Abschluss der Inso des Zahlenden zwangsvollstrecken kann.
Korrekt?
Gruß
PleiteCGN
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Sehe ich differenziert. Die Unterhaltsforderungen, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefallen sind, dürften Insolvenzforderungen sein. Damit entfällt deren Vollstreckbarkeit.