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Autor Thema: Immobilien auf Mietkauf  (Gelesen 4570 mal)

amara

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Immobilien auf Mietkauf
« am: 30. November 2007, 09:02:53 »

Hallo zusammen,

ich bin seit Mai 2004 in der Inso und lebe von ALG II.  Nun bietet sich mit die Möglichkeit, über einen Mietkauf, Laufzeit 10 Jahre, eine Immobilie zu erwerben, die mir eine neue Existenz ermöglicht.  Es handelt sich um eine Bootswerft mit Steganlage, Werkstatt und Wohnung.  Der Eigentümer kennt meine Situation, würde aber trotzdem mit mir arbeiten wollen.   Ich wiederum kenne die Situation vor Ort und kann nur sagen, daß die finanzielle Situation beim jetzigen Eigentümer wirklich gut ist.  Es gibt langfristige Verträge. 

Frage: Was haltet ihr davon und vor allem, wie sieht sowas ein Inso-Verwalter?
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ThoFa

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Re: Immobilien auf Mietkauf
« Antwort #1 am: 30. November 2007, 11:30:19 »

Hallo,

da Sie im Forum WVP posten, gehe ich davon aus, dass Sie sich auch in der selbigen befinden.

Wir halten gar nichts davon, denn weder kennen wir die Werft noch irgendwelche Zahlen.... :dntknw:

Ihr Insolvenzverwalter kann Ihnen egal sein, da er nur noch Ihr Treuhänder ist. Er wird Sie versuchen abzuzocken, dann müssen Sie wissen wie Sie sich zu wehren haben.

MfG

ThoFa 
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Feuerwald

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Re: Immobilien auf Mietkauf
« Antwort #2 am: 30. November 2007, 22:21:25 »



Hallo amara,

wichtig ist zu wissen, ob das Insolvenzverfahren schon aufgehoben wurde. In der Wohlverhaltensphase kann der Treuhänder Ihnen in vermögensrechtlichen Dingen nichts mehr vorschreiben.

Was machen Sie zur Zeit beruflich ?

Als Selbständiger würden Sie § 295 Abs. 2 InsO unterliegen und müssten die Insolvenzgläubiger so stellen, als ob Sie sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befinden würden.

Ob das "Projekt" Aussicht auf Erfolg hat, kann keiner beurteilen.


Gruss
Feuerwald
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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