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Autor Thema: Mietkaution soll eingezogen werden  (Gelesen 5553 mal)

Amrod

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Re: Mietkaution soll eingezogen werden
« Antwort #20 am: 20. November 2008, 07:22:55 »

Nun ja, in Sachen Mietkaution ist das scheinbar schlichtweg Ermessensspielraum des Gerichts oder Insolvenzverwalters. Nehme ich zumindest mal an. War eigentlich weitestgehend in der selben Situation und bin während des Verfahrens umgezogen. Habe vorher vorsichtig beim Insolvenzverwalter angefragt und der meinte, dass es durchaus legitim sei wenn ich die alte Mietkaution gleich wieder für die neue Mietkaution verwenden würde. Von daher war das Ganze damit erledigt...

Wobei ich nach wie vor zugeben muss, dass mein IV wirklich sehr kulant war. In allen Bereichen...
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Tatum

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Re: Mietkaution soll eingezogen werden
« Antwort #21 am: 20. November 2008, 11:46:32 »

Übrigens habe ich gelesen, dass man in den letzten beiden jahren der WVP 10% und 15% über die Beträge aus der Pfändungstabelle behalten kann. Zwecks Motivation um durchzuhalten... Wusstet ihr das?

Den Motivationsrabatt?   :dntknw:
Nach Ablauf des 4. Jahres wohl 10% der pfändbaren Beträge und nach Ablauf des 5. Jahrs 15%.
Voraussetzung ist aber, dass wohl die TH und Verfahrenskosten bezahlt sind.
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ThoFa

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Re: Mietkaution soll eingezogen werden
« Antwort #22 am: 20. November 2008, 16:10:34 »

Hallo,

die Steuererstattung für 2007 kann komplett mittels Nachtragsverteilung eingezogen werden. Für 2008 nur der Teil, der in den Insolvenzzeitraum fällt (also bis zur Aufhebung des Verfahrens).

Zum Thema Kaution später mehr.

MfG

ThoFa
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TotalBanane

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Re: Mietkaution soll eingezogen werden
« Antwort #23 am: 21. November 2008, 11:41:04 »

Hallo ThoFa..das was du schreibst erscheint mir auch logisch. Wäre ich auch voll einverstanden. Nur was machen wenn das Gericht dann für 2008 und die Kaution einfach eine Nachtragsverteilung anordnet. Das ist mir gar nicht logisch...  :uneinsichtig:

Ich muss übrigens einen Teil meines Gehaltes abführen. Insofern glaube ich schon, dass auf die Jahre die Verfahrenskosten reinkommen. Mein Eindruck ist ohnehin der, dass es dem Gericht hauptsächlich darum und nicht um die Gläubiger geht.  Jeder ist sich halt selbst der Nächste... :lollol:
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JO
 
 

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