Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sternli am 02. Januar 2012, 14:48:22

Titel: In der Wohlverhaltensphase freiwillige Zahlungen leisten, anstatt Vollzeitjob su
Beitrag von: sternli am 02. Januar 2012, 14:48:22
Ich bin neu hier und habe wie fast alle ein paar Fragen. Ich habe bei Gericht mit Hilfe eines Anwalts den Insolvenzantrag gestellt. Der Anwalt sagte mir aber nicht, daß ich dann eine Vollzeitstelle suchen muss. Mein Mann verdient richtig gut, ist unter der Woche nicht zu Hause, wir haben ein großes Haus mit riesigem Garten und einen Hund. Ein Vollzeit Job ist eigentlich nicht machbar. Gibt es die Möglichkeit freiwillig Zahlungen zu leisten, die in Höhe der zu erwartenden Pfändung liegt. Gibt es eine Möglichkeit die Arbeitssuche zu umgehen? Wenn nicht, ab welchem Zeitpunkt muss ich mich um einen Vollzeitjob kümmern, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach dem Prüfungstermin bei Gericht.
Über Infos und Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

sternli
Titel: Re: In der Wohlverhaltensphase freiwillige Zahlungen leisten, anstatt Vollzeitjob su
Beitrag von: Schuldenheini am 03. Januar 2012, 18:07:58
Die Obliegenheiten nach § 295 InsO greifen m.E. erst in der Wohlverhaltensphase.....


§ 295
Obliegenheiten des Schuldners. ( Auszug )


(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
 

1.

eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

FAZIT : Sofern Sie nicht z.B. wegen Krankheit oder Kinderbetreuung keinen Vollzeitjob ausüben können, müssten Sie sich um einen solchen bemühen und das auch beweisen-

Auch zählt eine Hundebetreuung nicht als Grund keinen Vollzeitjob ausüben zu können.
Eine Jobsuche können sie nicht umgehen[/font]