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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: In der Wohlverhaltensphase studieren?  (Gelesen 2697 mal)

schneiderlein

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In der Wohlverhaltensphase studieren?
« am: 29. Januar 2009, 16:07:22 »

hallo,

ich bin jetzt seit gut einem halben jahr in der wohlverhaltensphase. ende ist juni 2013.

bis heute bin ich seit vielne jahren arbeitslos und habe in meinem alter (43) einfach keine chance mehr in meinem beruf und scheinbar auch nicht auf dem arbeitsmarkt.

im oktober werde ich heiraten und bekomme dann auch kein hartz 4 mehr, da mein mann einkommen hat.

da ich nicht mein ganzes leben arbeitslos bleiben möchte, hab ich mir überlegt, dass ich gern wieder studieren möchte. der beruf, den ich nach dem studium haben würde, würde mir erlauben, auch weit nach meinem 65 lebensjahr heraus zu arbeiten, so dass ich wenigstens auch etwas rente bekommen würde. denn die bekomm ich in meiner jetztigen situation und wenn ich arbeitslos bleibe, so gut wie gar nicht.

darf ich als  privatinsolventer ein studium beginnen?
ich habe ja durch meine oder arbeitslosigkeit ohnehin keine einkünfte und nach dem studium könnte ich vielleicht wenigstens etwas zurückgeben, wenn ich vor ende der wohlverhaltensphase mit dem studium fertig werde. und ich könnte mich natürlich immer noch weiter um jobs bemühen

das studium wäre im april 2013 beendet. kann man sonst ev. die wohlverhaltensphase verlängern, damit die gläubiger noch etwas erhalten?

wer hat erfahrungen damit und wer kennt sich mit der rechtlichen situation aus?
meinen insolvenzverwalter möchte ich nicht fragen, er ist nicht besonders nett.

danke und gruß
bertha 
« Letzte Änderung: 29. Januar 2009, 16:14:04 von schneiderlein »
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paps

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Re: In der Wohlverhaltensphase studieren?
« Antwort #1 am: 29. Januar 2009, 20:06:59 »

wenn Sie als schwer vermittelbar einzustufen sind, wäre das eine Möglichkeit.

Anderen Falls könnte die Erwerbsobliegenheit zum Hinderniss werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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schneiderlein

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Re: In der Wohlverhaltensphase studieren?
« Antwort #2 am: 29. Januar 2009, 20:19:34 »

wer muss mich denn als schwer vermittelbar einstufen? mein insolvenzverwalter? an wen muss ich mich da wenden? das arbeitsamt ist dann ja nicht mehr für mich zuständig, da ich von dort dann keine leistungen erhalte.
würde mich sehr interessieren. danke
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paps

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Re: In der Wohlverhaltensphase studieren?
« Antwort #3 am: 29. Januar 2009, 20:51:52 »

Selbstverständlich müßte das AA dies tun.
Erst dann wäre u.U. der Weg zum Studium frei, da dann die Erwerbsobliegenheiten nicht fordergründig erfüllt werden können.

Sie sollten solch ein Vorhaben dann aber unbedingt mit dem TH absprechen oder bessser schriftlich beim InsoGericht um die Prüfung der Möglichkeit eines Studiums bitten.

In unserer Altersgruppe ist das Thema leider komplexer als bei einem Abiturienten.
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schneiderlein

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Re: In der Wohlverhaltensphase studieren?
« Antwort #4 am: 29. Januar 2009, 21:48:03 »

hallo,

aber das a-amt kann das ja nicht mehr bewerten, denn ich bekomme durch die eheschliessung keine leistungen mehr durch das a-amt.

das wird vor dem beginn des studiums sein. deswegen hat das arbeitsamt dann ja überhaupt nichts mehr mit mir oder irgendeiner einstufung zu tun. vielleicht war das in meiner frage nicht klar geworden. das arbeitsamt ist sozusagen schon ca 2 monate vorher "raus"
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lucca_m

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Re: In der Wohlverhaltensphase studieren?
« Antwort #5 am: 30. Januar 2009, 20:00:32 »

Dann gehen Sie am Montag hin und lassen sich die Einstufung bestätigen. Mit welchem akademischen Grad kann man über das 60, Jahr (Rentenalter bei Frauen?) hinaus Geld verdienen?
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paps

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Re: In der Wohlverhaltensphase studieren?
« Antwort #6 am: 30. Januar 2009, 20:30:27 »

Anwälte, Insolvenzverwalter, TH, Inkassobüros, Steuerberater...
um nur mal einige Berufe aus den Forenbeiträgen zu nennen.
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schneiderlein

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Re: In der Wohlverhaltensphase studieren?
« Antwort #7 am: 31. Januar 2009, 19:07:51 »

humanmediziner, tierarzt.....
das letzere wird es bei mir sein
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lucca_m

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Re: In der Wohlverhaltensphase studieren?
« Antwort #8 am: 03. Februar 2009, 11:57:13 »

DA bin ich mir aber bei Human-Medizinern nicht sicher. Zumindest was die kassenärztliche Zulassung angeht, ist die mit 60 weg.

Tierärzte können noch praktizieren. Ob Sie das aber in 8 Semstern durchziehen und nebenher auch noch jobben und die Teire zu Hause verpflegen und das ganze mit 43? Sorry für meine Skepsis.

@Paps: Ich bin arbeitslos, an dann lass ich mich mal umschulen zum "Anwälte, Insolvenzverwalter, TH, Inkassobüros, Steuerberater ..."
Leider esrschließt sich mir der Sinn Ihres Postings nicht.
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paps

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Re: In der Wohlverhaltensphase studieren?
« Antwort #9 am: 03. Februar 2009, 17:07:29 »

Sie wollten doch wissen, was man über 60 noch alles tun kann, wenn man die entsprechende Zulassung hat.

Unser Tierarzt ist inzwischen 73 und hat seine Kleintierpraxis immer noch.
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schneiderlein

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Re: In der Wohlverhaltensphase studieren?
« Antwort #10 am: 03. Februar 2009, 19:36:02 »

@lucca:


das studium hat eine regelzeit von 9 semestern und da ich medizinisch eine grosse vorbildung und auch in den letzten jahren viel erfahrung in der tiermedizin habe (zusatzausbildung im medizinischen bereich, viel tierschutzarbeit, viele praktika in einer tierarztpraxis) habe, werde ich das ohne probleme schaffen. es besteht sogar in ausnahmefälle die möglichkeit, das studium zu verkürzen und das werde ich anstreben.

und wieso arbeiten?
ich muss nicht arbeiten, um meinen unterhalt zu finanzieren. ich werde mich selbstverständlich weiter ernsthaft bewerben, wenn ich muss, aber um das studium oder meinen leebnsunterhalt zu finanzieren, muss ich nicht arbeiten. das übernimmt mein lebenspartner während des studiums, .und wer sagt denn, dass ich tiere habe?

und allemal besser, als weiterhin nichts zu tun

lg bertha
« Letzte Änderung: 03. Februar 2009, 19:50:46 von schneiderlein »
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