Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: wollter001 am 05. August 2010, 23:18:05

Titel: In der WVP Est weiter zur Insolvenzmasse
Beitrag von: wollter001 am 05. August 2010, 23:18:05
Hallo Gemeinde!

Alle Erfahrungsberichte, die ich in diesem Forum gelesen habe, will ich an dieser Stelle einen großen Dank an Paps und anderen Moderatoren, die dieses Forum ins Leben gerufen haben.

Ich bin seit 21.06.20010 in der WVP und  habe ein Beschluß von IG erhalten.

Beschluß

Das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des
(..Schuldner..), geboren am (.xxx.) wurde nach Vollzug der Schlussverteilung und rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben am 03.08.2010.

Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich der zur erwartenden
Einkommenssteuererstattungsansprüche sowie Ansprüche aus
Solidaritätszusschlag für die Jahre 2009 und 2010 gegenüber dem
Finanzamt ( Stadt ) sowie hinsichtlich der zu erwartenden
Kirchensteuererstattungsansprüche für die Jahre 2009 und 2010
gegenüber dem ( evang-kathol) Kirchensteueramt (Stadt) auch nach
Aufhebung aufrechterhalten mit der Anordnung, dass Einnahmen
aus diesen Ansprüchen einer Nachtragsverteilung zuzuführen
sind.

Amtsgericht (Stadt) -Insolvenzgericht-

Das bedeutet ,das in der WVP meine Einkommenssteuererstattung und Kirchensteuererstattung gehen weiter zur Insolvenzmasse, verstehe ich das richtig ?

Mit freundlichen Grüßen
wollter 001

Titel: Re: In der WVP Est weiter zur Insolvenzmasse
Beitrag von: Feuerwald am 06. August 2010, 00:04:38
Das bedeutet ,das in der WVP meine Einkommenssteuererstattung und Kirchensteuererstattung gehen weiter zur Insolvenzmasse, verstehe ich das richtig ?

- nein, nicht für die gesamte Zeit der WVP. 2011 geht wieder an Sie. 2009 ist Insolvenzmasse und für 2010 im Grunde nur bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Ich denke damit kann man leben.