Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: enno am 15. Juli 2008, 22:18:01

Titel: In der WVP umziehen?
Beitrag von: enno am 15. Juli 2008, 22:18:01
Hallo !

Gut das es Eure Seite gibt. Ich bin neu hier.
Ich habe mal eine bzw. zwei Fragen.
Ich habe eine Frau kennengelernt, die möchte mit mir eine wohngemeinschaft gründen. Das ich mich dann ummelden und mein neuen Wohnsitz beim Inso.anwalt angeben muß, ist mir bekannt. Nun zur Frage, wenn ich meiner Meldepflicht nachgekommen bin, kann die Frau mit in meinen Schulden belastet werden und welche Konsequenzen kann das für die Frau haben??
Meine Insolvenz läuft jetzt noch 2, 5 Jahre, wenn ich die Restschuldbefreiung nicht genehmigt bekomme, ich weiß welche Konsequenzen das für mich hat. Muß ich mich dann von der Wohngemeinschaft wieder lösen, welche Konsequenzen hat das für die Frau??

Ich danke Euch jetzt schon, wenn Ihr mir helfen könntet.
Titel: Re: In der WVP umziehen?
Beitrag von: Feuerwald am 15. Juli 2008, 22:55:01
welche Konsequenzen hat das für die Frau??

- insolvenzrechtlich absolut keine.

Sie müssen den Wohnsitzwechsel den TH und dem Gericht mitteilen. Sollte dadurch auch ein Jobwechsel oder gar eine Jobaufgabe verbunden sein, bitte nochmals schreiben.