Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Gina210 am 20. Februar 2009, 21:30:55

Titel: in der WVP, will der TH eine Vollmacht?
Beitrag von: Gina210 am 20. Februar 2009, 21:30:55
Hallo liebes Team,

muss mich mal wieder an Euch mit einer Frage wenden;

lt. meinen Beschluss muss ich nur die Einkommenssteuererstattung von 2008 an den TH abgeben. So habe ich es aus den Beschluss entnommen.
Heute kam ein Schreiben vom TH, das ich eine Vollmacht unterschreiben soll, die u.a. alle künftige Einkommenssteuerbescheide in meiner WVP bis zum Ende an Ihn gehen? Und, da noch alles hat er mir auch eine Abttretungsanzeige zugesendet, da steht zwar nur das Jahr 2008 ( Einkommenssteuererstattung ) drinnen. Aber, ich traue den TH nicht. Mir ist, als ob ich schon vor längerer Zeit etwas bei Euch gelesen habe, da hatte auch jemand so ein Anliegen. Leider finde ich es nicht mehr und an die AW kann ich mich auch nicht mehr so richtig errinnern.

Das kann doch nicht sein, dass ich den TH eine Vollmacht geben soll? Oder ist das so in Ordnung?  Und was mach ich mit dieser Abtretungsanzeige?
Bitte, gibt mir doch eine AW wie ich mich hierzu verhalten soll.

vielen Dank für eine AW, viele Grüße von Gina
Titel: Re: in der WVP, will der TH eine Vollmacht?
Beitrag von: paps am 20. Februar 2009, 23:59:25
nein, die Vollmacht müssen Sie nicht unterschreiben.
Die Sachlage ist eindeutig durch den BGH geklärt.
Einkommenssteuererstattungen für den Zeitraum nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gehören nicht zu den durch die Abtretungserklärung  erfassten Bezügen.

BGH, Beschl. v. 12.01.2006 – IX ZB 239/04
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erfasst (Fortführung von BGH, ZVI 2005, 437).
Titel: Re: in der WVP, will der TH eine Vollmacht?
Beitrag von: TotalBanane am 30. August 2010, 15:59:09
Das weiß der IV doch genau, dass dies widerrechtlich ist! Kann man denn nicht Beschwerde einlegen z.B,. bei Insogericht? Nutzt es was oder können die IVs tatsächlich machen was sie wollen? Unverschämtheit!
Titel: Re: in der WVP, will der TH eine Vollmacht?
Beitrag von: paps am 30. August 2010, 21:02:41
mal abgesehen davon, dass der Thread 6 Monate alt ist, kann man natürlich beim Gericht anfragen, wass das soll.

Häufen sich solche Anfragen bei einem bestimmten IV/TH, wird der Richter sicherlich auch nachdenken, ob dieser seine Berechtigung auf der Vergabeliste hat.
Titel: Re: in der WVP, will der TH eine Vollmacht?
Beitrag von: Insokalle am 31. August 2010, 11:03:51
...dass der Thread 6 Monate alt ist...
+ 1 Jahr

man kann im Zweifel seinen Berater fragen, was man unterschreiben soll und was nicht
Titel: Re: in der WVP, will der TH eine Vollmacht?
Beitrag von: paps am 31. August 2010, 22:18:45
+ 1 Jahr

stüüüüüümmt = 18 Monate  :rougi: