"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Ernsthafte Frage an ALLE - Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld  (Gelesen 2233 mal)

geschieden1907

  • Gast
Ernsthafte Frage an ALLE - Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld
« am: 03. März 2017, 07:54:07 »

Dieses Frage richtetet sich an ALLE, die den pfändbaren Anteil des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes über den Arbeitgeber abführen lassen. In meinem Fall, sowieso sicher auch in anderen Fällen, überweise ich seit inzwischen 4 Jahren den pfändbaren selbst an den TH. Jedoch habe ich nun den Hinweis bekommen, dass im Fall von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ggf. ein Fehler besteht.
Wieso?
Weil Urlaubs- und Weihnachtsgeld dem sogenannten "Sonstigen Bezug" unterliegen und der "Sonstige Bezug" gewöhnlich ganz anders besteuert wird. Was bedeutet das nun? Es gibt im Internet viele Beispielrechnungen, um darzustellen, wie sich der pfändbare Anteil bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld verhält. In den Fällen wird die sogenannte "Nettomethode" beschrieben, die ja seit 2014 gesetzlich festgeschrieben ist. Dabei wird aber IMMER der Anteil von Urlaubs- und Weihnachtsgeld zum normalen Gehalt hinzugerechnet, anschließend der jeweils gültige pfändbare Anteil ermittelt. Fakt ist hierbei aber, dass unter dem Strich der Steueranteil hierbei höher ist und somit der unpfändbare Anteil kleiner ist, als wenn man das Urlaubs- und Weihnachtsgeld erstmal über "Sonstiger Bezug" berechnet.

Hat irgend jemand eine Gehaltsabrechnung seines Arbeitgebers, vorzugsweise von einem größeren Unternehmen, die mit solchen Dingen ggf. erfahrener umgehen? Wie ist es dort berechnet?
Gespeichert
 

HausH

Antw:Ernsthafte Frage an ALLE - Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld
« Antwort #1 am: 04. März 2017, 13:03:34 »

moin,

ich kann dir sagen wie das abläuft. Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) nennt das einfach Jahressonderzahlung. Hier noch ein paar Zahlen aus 2016: Gesamtbrutto 6109,41 € (davon sind 2707,14€ Jahressonderzahlung).
Netto hatte ich 3655,13 € - VL Sparen 6,65 €- Sachpfändung 1461,39 € + Kindergeld 380 €, Auszahlung 2567,09 €...trotz allem hatte ich ein frohes Fest :)

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

eidechse

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz