"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Informationspflichten Arbeitgeber  (Gelesen 2301 mal)

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Informationspflichten Arbeitgeber
« am: 10. April 2012, 12:40:21 »

Gehört es zu meinen Pflichten in der WVP einen Umzug des Arbeitsgebers
dem TH / Gericht mitzuteilen. An meiner Arbeit ändert sich dadurch sonst nicht ???
Gespeichert
 

armekirchenmaus

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 80
Re: Informationspflichten Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 10. April 2012, 13:09:24 »

Der Arbeitgeber ist dem Treuhänder mitzuteilen. Dazu gehört auch die Adresse oder deren Änderung. Ist doch kein großer Aufwand, eine Mail genügt.
Gespeichert
 

wiwo

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Informationspflichten Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 10. April 2012, 13:11:06 »

Gehört es zu meinen Pflichten in der WVP einen Umzug des Arbeitsgebers
dem TH / Gericht mitzuteilen.

Hallo Nixmehrda,

Ja, es gehört zu Ihren Pflichten, dies dem TH/Gericht mitzuteilen!

Gespeichert
Gruß
wiwo
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Informationspflichten Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 10. April 2012, 13:16:33 »

Vielen Dank!
Dann werde ich das so tun wenn es soweit ist.
Da mich der Chef beauftragt hat das neue Büro zu suchen soll werde ich es ja dann auch genau wissen wenn es soweit ist.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz