Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Nixmehrda am 10. April 2012, 12:40:21
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Gehört es zu meinen Pflichten in der WVP einen Umzug des Arbeitsgebers
dem TH / Gericht mitzuteilen. An meiner Arbeit ändert sich dadurch sonst nicht ???
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Der Arbeitgeber ist dem Treuhänder mitzuteilen. Dazu gehört auch die Adresse oder deren Änderung. Ist doch kein großer Aufwand, eine Mail genügt.
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Gehört es zu meinen Pflichten in der WVP einen Umzug des Arbeitsgebers
dem TH / Gericht mitzuteilen.
Hallo Nixmehrda,
Ja, es gehört zu Ihren Pflichten, dies dem TH/Gericht mitzuteilen!
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Vielen Dank!
Dann werde ich das so tun wenn es soweit ist.
Da mich der Chef beauftragt hat das neue Büro zu suchen soll werde ich es ja dann auch genau wissen wenn es soweit ist.