Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: bullirider am 19. Juni 2008, 18:50:38
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier in diesem Forum und habe schon viel gelesen. Nun bin ich auch in der WVP und alles läuft seinen Gang. Fast, gäbe es da nicht ein Inkasso Büro, das mich ständig nervt.
Ständig bekomme ich Androhungen zur Zwangsvollstreckung und habe schon sehr oft in der Inkassofirma angerufen. Die Forderungen sind von meinem IV gelistet worden und die Gläubiger benachrichtigt.
Was kann ich noch tun, damit das Inkassobüro das endlich kapiert?
Grüsse aus dem wilden Süden
Garry
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Hallo, anrufen allein reicht nicht, das könnte schließlich jeder behaupten; nur schwarz auf weiss ist ein Nachweis, dass Du tätig wurdest.....
Schicke eine Kopie von Deiner Insolvenzeröffnung zusammen mit einem Brief, indem Du auf die IV verweist.
So hast Du jederzeit - auch bei Besuch eines GV - etwas in der Hand und Dir dürfte nichts mehr passieren.
Viel Glück.
mfG
bemeyno
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Hallo ... schicke Schreiben des Inkasssobüros an Deinen IV ... natürlich - wie vorstehend beschrieben - auch schriftlich Info an das Inkassobüro über die Insolvenz ... mit Aktenzeichen, IV etc. ... und zum Schluss Kopien dieser Schreiben an den Gläubiger direkt ...
LG
MissTraut
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Was ich noch gemacht hätte,
an das Inkassobüro ein Schreiben geschickt und Ihnen einen Vorschlag unterbreitet
mit welcher Rate man die Forderung begleichen möchte.
Anrufen hilft da wirklich nicht.
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MOMENT ... @Hoffnungsschimmer ...
Bullrider befindet sich in der Insolvenz bzw. in der WVP, die Schulden, die dieses Inkassobüro versucht "einzutreiben" wurden angemeldet und da wird nicht einfach mal so ein Vergleich an das Inkassobüro gesandt zur Rückführung !!!! :nono:
Nochmals @bullrider: Schreiben an Inkassobüro mit Angabe des IV-Aktenzeichens und Adresse IV und gut ist (gerne auch per Einschreiben) und Kopien von diesen Schreiben incl. aller bislang möglicher schriftlicher Mahnungen an IV versenden ...
LG
MissTraut
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Hallo,
Schriftlichkeit ist das A & O und ja nicht zu viel preisgeben! Schriftlich reicht auch handschriftlich, wenn lesbar!
Wenn das Inkassobüro selbst nicht in der Schuldentabelle steht, haben die evt. vom Gläubiger noch nichts mitgeteilt bekommen.
Wenn sich Dein IV bislang bemüht hat, einfach den Mal anrufen und am Besten ausmachen, dass er tätig werden soll, ansonsten: Also ans Inkassobüro schreiben:
Anschrift des Gläubigers
Irgendein Zeichen des Gläubigers um den Vorfall zuordnen zu können
(oder Az des Inkassobüros, wenn das bereits in der Tabelle vermerkt war)
AZ des Verfahrens und bei welchem Amtsgericht
Nachweisbar ist Dein schreiben nur, wenn per Einschreiben gesendet, dabei reicht im Regelfall Einwurfeinschreiben!
Kopie in normaler Post an den IV.
Kosten dürfen in diesem Fall, wenn alles korrekt in der Schuldenaufstellung stand nicht berechnet werden!
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Kosten dürfen in diesem Fall, wenn alles korrekt in der Schuldenaufstellung stand nicht berechnet werden!
Inkassokosten sollten generell strittig sein.
Und MissTraut hat es eigentlich nun bereist zum 2. mal in diesem Tread auf den Punkt gebracht.
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Hallo zusammen,
erstmal Danke für Eure Antworten. Ich werde es schriftlich machen. Es sind zwei Forderungen, die allerdings gemeldet sind. Natürlich werde ich nichts bezahlen, ich gefährde doch nicht meine RSB.
Paps, Dir danke ich für Deine guten und kompetenten Antworten im gesamten Forum.
Ich wünsche Euch allen einen schönen Abend.
Grüsse aus dem wilden Süden
Garry