"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Inso durch Bezahlung des Gesamtbetrages vorzeitig beenden?  (Gelesen 3818 mal)

MollRops

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Inso durch Bezahlung des Gesamtbetrages vorzeitig beenden?
« am: 02. September 2011, 19:55:42 »

Halloche,

ich befinde mich noch bis 2013 in der WVP.

Der Betrag ist nicht sooo hoch, ich musste aber wegen gesundheitlich bedingter Erwerbslosigkeit und Babypause damals in die Inso gehen, ging nicht mehr anders.

Mittlerweile hat sich die Situation geändert - ich habe einen gut bezahlten Vollzeitjob und führe auch was in die Inso ab - nur wird das nie der Gesamtbetrag sein, da wird was von der RSB betroffen sein. Ich bin verheiratet, auch mein Mann geht VZ arbeiten und wir haben ein angenehmes Familieneinkommen.

Wenn ich nun 2013 aus der Inso mit RSB rauskommen würde, wäre ich ja frühestens 2016 wieder kreditwürdig.

Nun wollen wir aber bauen und damit nicht bis 2016 warten. Deswegen überlegen wir nun, dass mein Mann einen Kredit aufnimmt und wir die Inso so dann jetzt sofort beenden. Mit der Abbezahlung des Kredites wären wir etwa Ende 2012 fertig.

Nun meine Frage:
1) Geht das überhaupt?
2) Wie lange dauert es, bis ich dann wieder solvent bin - also bis die Schufa mich wieder als ungeschriebenes Blatt betrachtet?
3) Könnten dann Gläubiger, die sich zur Eröffnung des Insoverfahrens nicht gemeldet haben (hab da so zwei, drei "Schläfer", die auf kein Schreiben reagiert haben) nach so einer vorzeitigen Beendigung dann doch auf mich zukommen?

Was wisst Ihr darüber?

Danke!
Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Inso durch Bezahlung des Gesamtbetrages vorzeitig beenden?
« Antwort #1 am: 02. September 2011, 21:26:55 »

1.) bestimmt
2.) dauert noch sehr lange danach
3.) die bleiben außen vor
Gespeichert
 

MollRops

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Re: Inso durch Bezahlung des Gesamtbetrages vorzeitig beenden?
« Antwort #2 am: 02. September 2011, 21:35:09 »

1.) bestimmt
2.) dauert noch sehr lange danach
3.) die bleiben außen vor

Wie muss ich das dritte deuten?
Heißt das also, dass Gläubiger, die informiert wurden, dass ich in Inso gehe, auch nach erfolgreich abgeschlossener Inso dann zu mir kommen dürfen?

Das hieße ja im Umkehrschluss, dass eine Bank oder ein großer Gläubiger dann sich einfach nicht meldet, wenn eine Inso ansteht, nur um nach Abschluss der Inso dann wieder zuzuschlagen?
Stimmt das?
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Inso durch Bezahlung des Gesamtbetrages vorzeitig beenden?
« Antwort #3 am: 02. September 2011, 21:46:03 »


Gläubiger, die keine Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, kommen auch nicht in den Genuss einer Befriedigung..

Wird die RSB erteilt, wirkt sie natürlich auch gegen diese Gläubiger.

Zur vorzeitigen "Beendigung":
Leitsatz BGH - Beschluss vom 17. 3. 2005 - IX ZB 214/ 04

Zitat
b) Werden vor Ablauf der Wohlverhaltensphase die Verfahrenskosten berichtigt und sämtliche Gläubiger befriedigt, ist auf Antrag des Schuldners die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen.

Eine Löschung der Negativmerkmale in der Schufa wird 3 Jahre nach Rechtskraft der RSB erfolgen.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Inso durch Bezahlung des Gesamtbetrages vorzeitig beenden?
« Antwort #4 am: 02. September 2011, 23:28:23 »


-> Die Frage ist, ob das eigentliche Insolvenzverfahren schon durch ist, sprich die RSB bereits im Schusterin angekündigt wurde.


Wenn ich nun 2013 aus der Inso mit RSB rauskommen würde, wäre ich ja frühestens 2016 wieder kreditwürdig.

-> Würdig sind Sie heute schon.


Nun wollen wir aber bauen und damit nicht bis 2016 warten. Deswegen überlegen wir nun, dass mein Mann einen Kredit aufnimmt und wir die Inso so dann jetzt sofort beenden. Mit der Abbezahlung des Kredites wären wir etwa Ende 2012 fertig.

1) Geht das überhaupt?

-> denkbar, erforderlich ist alle zur Insolvenztabelle festgestellten  Insolvenzforderungen sowie die Verfahrenskosten zu bereinigen.  Dann wäre einer vorzeitige Erteilung der RSB auf Antrag möglich.


2) Wie lange dauert es, bis ich dann wieder solvent bin - also bis die Schufa mich wieder als ungeschriebenes Blatt betrachtet?

-> fragen Sie die SCHUFA


3) Könnten dann Gläubiger, die sich zur Eröffnung des Insoverfahrens nicht gemeldet haben (hab da so zwei, drei "Schläfer", die auf kein Schreiben reagiert haben) nach so einer vorzeitigen Beendigung dann doch auf mich zukommen?

-> wenn die vorzeitige RSB erteilt wird, gehen diese Gläubiger mit unter.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

MollRops

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Re: Inso durch Bezahlung des Gesamtbetrages vorzeitig beenden?
« Antwort #5 am: 03. September 2011, 09:33:36 »

Danke für die Antworten!

Ich habe damals eine Aufstellung bekommen, mit der die Inso eröffnet wurde.
Das ist ja dann der Gesamtbetrag, oder?

Die Verfahrenskosten wurden schon beglichen, das hat mein Mann gemacht, weil es damals hieß, die Stundung der Kosten würde nur auf Antrag gehen - und wenn ich den stelle, würde das Familieneinkommen herangezogen werden - und da müsste mein Mann dann sein Gehalt offenlegen, was er nicht möchte. 1000 Euro hat er also bezahlt.

Wenn ich nun also von dem Gesamtbetrag das abziehe, was bisher abgetragen wurde, komme ich dann auf den Betrag, der noch offen ist?
Oder laufen auf das, mit dem damals als Gesamtmasse anfiel, noch Zinsen drauf?

Ich weiß, ich muss eh den TH ansprechen und der muss mir das sagen - nur das man schon mal so ne Hausnummer hat.

Andererseits überlegen wir aber auch, da wir ja eh auch einen Hausbau / kauf über die Hausbank finanzieren müssten, die Inso normal weiterlaufen zu lassen und dann auf die Kulanz der Bank zu hoffen, die uns / mich ja kennt. Die Bank betreut meinen Mann seit 20 Jahren, dessen Eltern noch viel länger und da ist zwar nirgends dickes Vermögen, aber die wissen, dass sie ihr Geld zurückbekommen, wenn sie was geben - das wäre nicht das erste Haus für die Familie, was die durchfinanzieren.
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Inso durch Bezahlung des Gesamtbetrages vorzeitig beenden?
« Antwort #6 am: 04. September 2011, 15:04:16 »

Zitat
Die Verfahrenskosten wurden schon beglichen..

Was Ihr Mann seinerzeit bezahlt hat, war ein Vorschuss auf die Kosten..

_______

Zitat
Oder laufen auf das, mit dem damals als Gesamtmasse anfiel, noch Zinsen drauf?

Gesamtmasse ist der falsche Begriff, denn als Masse wird bezeichnet, was an pfändbarem Vermögen/Einkommen entsteht.
Zinsen laufen tatsächlich weiter an.. gelten zwar als nachrangige Forderungen, müssten aber bei einer kompletten Ablösung der Forderungen mit berücksichtigt werden.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz