Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: andreafre am 24. Februar 2010, 05:21:18
-
hallo
ich habe im jahr 2005 einen insolvenzantrag gestellt.... nun zahle ich seit dem den pfändbaren teil meines lohne an dem th
somit sollte ich mich doch eigentlich schon lange in der wohlverhaltensperiode befinden, oder?
nun hatte ich vor einigen monaten einen schweren nicht selbst verursachten unfall
seit dem zahlt die krankenversicherung nur noch einen gewissen teil meines lohnes, der im grenzbereich der pfändungsgrenze liegt
die gegnerischer versicherung hingegen, zahlt die differenz zwischen meinen alten lohn und der ausgezahlten krankenversicherungssumme, zwar nicht monat für monat, aber stoßweise
zudem muss ich sagen, ich nun schon seit einigen monaten während der krankheit arbeitslos geworden bin, zudem aber dennoch krank geschrieben bin und weiterhin die leistung der krankenkasse in voller vorheriger höhe beziehe...
die gegnerische versicherung zahlt auch weiterhin den lohnausgleich, da ich im anschluss meines ausgelaufenen arbeitsvertrages nachweislich bei einer anderen firma zu gleichen konditionen hätte anfangen können
zudem bekomme ich stoßweise schmerzensgeld, meist nach jeder erneuten op
nun ist meine frage
bin ich denn überhaupt in der wohlverhaltensperiode? oder bin ich in der restschuldbefreiung, oder gar noch in der insolvenz?
welche beträge muss ich an den th abführen? den lohnausgleich der gegnerischen versicherung...? auch den, nach dem ablaufen meines arbeisvertrages?
und wie ist das mit dem schmerzensgeld, muss ich dieses auch anteilmäßig abführen
ich hoffe ihr nehmt mir mein unwissen nicht all zu eng und könnt mir auf meine fragen antwort geben...
vielen dank schon mal!!!!
-
hat denn keiner eine antwort auf meine fragen :cry: :dntknw:
-
bin ich denn überhaupt in der wohlverhaltensperiode? oder bin ich in der restschuldbefreiung, oder gar noch in der insolvenz?
-> das können nur Sie selbst beantworten. Was steht denn im letzten Schreiben vom Insolvenzgericht oder Suchen Sie mal Ihr Verfahren unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
-
vielen dank für den link...!!!!!
danach befinde ich mich in der reschuldbefreiung!
ist das denn das gleiche wie die wohlverhaltensperiode ???
und wie schaut das nun in zusammenhang mit meinen oben beschriebenen problem aus!?
-
Sollte das Insolvenzverfahren nach Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben sein, fällt das Schmerzensgeld Ihnen zu. Sollte das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben sein, fällt das Schmerzensgeld in die Insolvenzmasse.
Ob der Lohnausgleich, der von der Versicherung bezahlt wird, von der Abtretung der Treuhänders miterfasst wird, vermag ich heute früh auch nicht zu sagen. Es handelt sich ja nicht um eine Rente oder Lohnersatzleistung sondern vermutlich um eine Art Schadenersatzzahlung.
-
hm... aber ist das insolvenzverfahren nicht automatisch mit der eröffnung des restschuldbefreiungsverfahren abgeschlossen?
schließlich führe ich ja schon seit fast 5 jahren meine pfändbaren lohnanteile an meinem th ab