Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Pyramidenhexer am 09. Februar 2014, 21:51:49

Titel: Insolvenz seit 2 Jahren beendet, jetzt noch eine Nachforderung....
Beitrag von: Pyramidenhexer am 09. Februar 2014, 21:51:49
Hallo,

im September 2012 habe ich meine Insolvenz beendet. Kürzlich habe ich von einer Stadt eine Nachforderung aus dem Jahr 2008 erhalten. Diese Forderung wurde mir jedoch nie zugestellt. Jetzt hatte diese Stadt meine Adresse ausfindig gemacht und mir die Forderung durch einen Gerichtsvollzieher zuommen lassen. Mein Insolvenzverwalter meint, da diese Forderung bei Insolvenzeröffnung nicht aufgenommen wurde, müsse ich diese zahlen.

Ich kann diese Aussage jedoch nicht nachvollziehen. Ist es richtig, dass ich diese Forderung begleichen muss?

Vielen Dank.
Titel: Re: Insolvenz seit 2 Jahren beendet, jetzt noch eine Nachforderung....
Beitrag von: GelberHai am 10. Februar 2014, 02:29:06
Ich kann Ihren Zweifel nicht nachvollziehen, die Forderung begleichen zu muessen...
Wenn Ihre Insolvenz 2012 beendet wurde hat sie 2006 begonnen. Zwei Jahre nach Insolvenzeroeffnung entsteht eine Forderung, die Sie aus welchen Gruenden auch immer nicht beglichen haben. Natuerlich muessen sie diese bezahlen, wie auch Ihr Insolvenverwalter Ihnen mitgeteilt hat. Waehrend der 6 Jahre Insolvenz besitzt man nicht automatisch Immunitaet gegen jegliche Forderungen, die waehrend der Insolvenz entsteht. Dies sind Neuforderungen, die mit der laufenden Insolvenz rein gar nichts zu tun haben, ergo von Ihnen bezahlt werden muessen. Diese fallen in gar keinem Fall unter die Restschuldbefreiung. Oder haben Sie Ihre Insolvenz 2008 begonnen und 2012 vorzeitig beenden koennen, weil alle Forderungen + Gerichtskosten beglichen wurden?
Titel: Re: Insolvenz seit 2 Jahren beendet, jetzt noch eine Nachforderung....
Beitrag von: Pyramidenhexer am 10. Februar 2014, 20:20:16
Ersteinmal dane für die schnelle Antwort.

Ich bin mir bewusst, dass ich Forderungen die nach Insolvenzeröffnung entstanden sind, begleichen muss. Vielleicht muss ich etwas mehr ausholen. Bei dieser Forderung handelt es sich um eine Abschlussrechnung (Wasser) des Hauses, was versteigert wurde, also zur Insolvenzmasse gehörte. Zum damaligen Zeitpunt (Abrechnungszeitpunt) habe ich das Haus bereits seit zwei Jahren nicht mehr bewohnt. Meine damalige Frau nutzte es jedoch weiterhin. Die Forderung der Stadt wurde mir auch nie zugestellt, sondern ging an meine Ex-Frau. Da diese die Forderung nicht beglichen hat, ist man nun an mich herangetreten. Ich nehme mal an, da wir beide zum damaligen Zeitpunt bis zur Zwangsversteigerung noch im Grundbuch eingetragen waren.
Titel: Re: Insolvenz seit 2 Jahren beendet, jetzt noch eine Nachforderung....
Beitrag von: Insoman am 10. Februar 2014, 22:50:17
Zitat
Bei dieser Forderung handelt es sich um eine Abschlussrechnung (Wasser) des Hauses, was versteigert wurde, also zur Insolvenzmasse gehörte.

Dies ist kein zwangsläufiger Schluss..

Versteigert wird in den meisten Fällen außerhalb des Verfahrens, nachdem der Verwalter die Immobilie freigegeben hat.
Liegt die Belastung nämlich über dem zu erwartenden Erlös, hat der Verwalter kein Interesse..
Nach einer Freigabe allerdings gehen die fortan -bis zur Zwangsverwaltung- entstehenden Kosten demnach wieder zu Lasten der Eigentümer..
und wären als Neuschulden nicht restschuldbefreiungsfähig.
Titel: Re: Insolvenz seit 2 Jahren beendet, jetzt noch eine Nachforderung....
Beitrag von: tomwr am 11. Februar 2014, 01:24:20
Also ich würde da erstmal Verjährung einwenden.  :whistle:
Die beträgt normalerweise 3 Jahre für Versorgerrechnungen, also für Forderungen aus dem Jahre 2008 wäre die Forderung dann zum 31.12.2011 verjährt.