Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: kronos am 16. Juli 2009, 10:46:10
-
Liebe Leute,
habe seit einem n Jahr meine Wohlverwaltungsperiode laufen. Jetzt habe ich mir unlängst einen Motorroller zugelegt und wollte ihn nicht nur haftpflicht- sondern auch teilkasko versichern. Teilkasko hat meine Versicherung wegen der privaten Insolvenz abgelehnt. Dürfe die das? Erfüllt das nicht den Tatbestand der Diskriminierung?
Ich bin schockiert!
-
finde ich komisch. Meine Frau hat vor 4 Wochen ein Auto für mich geleast (Firmenfahrzeug). Die Versicherung läuft auf meinen Namen (Haftpflicht und Vollkasko), es gab hierbei keinerlei Probleme.
Ich würde die Versicherung wechseln.
-
Hallo,
Erfüllt das nicht den Tatbestand der Diskriminierung?
Ich bin schockiert!
ich will Ihnen meinen Kühlschrank verkaufen, aber Sie wollen nicht. Dürfen Sie das ? Ist das nicht eine Diskriminierung?
Als wenn es nur die eine VErsicherung auf dieser Welt gibt... :rolleyes:
MfG
ThoFa
-
Mal abgesehen davon, dass ich dann eine andere suchen würde.
Nur die Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckung muß durch den Versicherer gewährt werden.
Waren Sie bereits bei diesem Versicherer und der Vertrag wurde wegen Nichtzahlung der Beiträge beendet, besteht dieser Aufnahmezwang bei dieser Versicherung nicht mehr.