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Autor Thema: Insolvenz vorzeitig beenden und danach trotzdem Pfändung?  (Gelesen 4001 mal)

Miau

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Insolvenz vorzeitig beenden und danach trotzdem Pfändung?
« am: 03. Dezember 2010, 21:50:18 »

Hallo allerseits,

Meine Ellis haben mich dazu bewogen, ein vorzeitiges Ende durch 100% Rückzahlung anzustreben.

Heute hab ich mit der Sekretärin des TH telefoniert und man sagte mir, dass selbst wenn ich 100% alles durch eine Sondertilgung zurückzahle, ich bis zum Gerichtsbeschluß über ein vorzeitiges Ende dennoch verpflichtet wäre Pfändungsbeträge an den TH abzuführen, die ich irgendwann zurückkriegen würde.

Frage: was passiert, wenn ich einen Job anfange und das dem TH nicht sage? Ich meine, er hat doch 100%, es gäbe kein Grund für das Gericht mir meine RSB zu versagen, falls der TH das dennoch mitkriegt?

Frage: ist das JobCenter eigentlich verpflichet dem TH mitzuteilen, was ich grad so mache?

Mein Problem: gegenwärtig krieg ich Hartz4. Mir liegen aber aus dem Ausland Arbeitsverträge mit Jahresbrutto von 4x.000 € brutto p.a. vor. Ich hab in 20 Jahren in Deutschland genug shit durchgemacht und hab keine Lust noch weitere Monate Pfändung zu bezahlen NACHDEM ich 100% getilgt habe NUR WEIL das Gericht nicht schnell genug entscheidet.

Wenn ich nun ins Ausland gehe, möchte ich mich ja vom JobCenter abmelden. Das JobCenter hat mir aber gesagt, dass man erst dann aufhört mir Hartz 4 zu zahlen, wenn ich einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag vorlege. Ich möchte aber nicht, dass das JobCenter genau erfährt, wohin ich hinziehe und dass ich überhaupt weggehe, nur dass sie aufhören mir ab Januar Hartz 4 zu zahlen. Aber ich hab Angst, dass wenn ich denen den ausländischen Vertrag vorlege, die dann beim TH anrufen und sagen "hör ma, der Herr XYZ hat jetzt fett Kohle..." und dass der TH mir in die Suppe spuckt und dann irgendwas gegen mich hinter meinem Rücken dreht und ich dann die RSB versagt kriege OBWOHL ich 100% zurückbezahlt habe.
Ich möchte mit einem sauberen Gewissen für immer aus Deutschland raus. Aber wenn das JobCenter petzt, dann bleibt mir nix anderes übrig, als hier klammheimlich wegzugehen und nen Kumpel die Briefe sammeln zu lassen und dennoch weiter Hartz zu kassieren, auch wenn ich das ned möchte. Allerdings werd ich gewiß nicht die Firma warten lassen, die mir dieses Gehalt bietet, nur weil das Gericht es nicht gebacken bekommt binnen 1 Monat die Insolvenz zu beenden.

Was würdet ihr mir raten?
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paps

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Re: Insolvenz vorzeitig beenden und danach trotzdem Pfändung?
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2010, 22:06:27 »

Grundsätzlich hat der TH recht.
Bis zur Entscheidung über die RSB gehen die pfändbaren Beträge auf das Anderkonto.

Verbleiben danach noch Verfahrenskosten, sind diese nach Entnahme der IV/TH-Gebüren aus der vorhandenen masse zu zahlen.

Stellen Sie einen Antrag auf Aufhebung des Verfahrens wegen Wegfall des Insolvenzgrundes, dann bedarf es keiner RSB-Entscheidung.
Allerdings sind dann die nicht bezahlten GL noch irgendwie auszuzahlen.

Zur Arge:
Der Leistungsbezug endet durch Arbeitsaufnahme. Sie sind nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag vorzulegen.
Möglich wäre, denn Leistungsbezug durch Nichterfüllung von Auflagen zu beenden.
Allerdings muss ihnen dann klar sein, dass bei einem möglichen späteren erneuten Antrag Probleme auf sie zukommen könnten.
Die ARGE meldet von sich aus aber nicht die Aufhebung des Leistungsbezuges.
 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Miau

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Re: Insolvenz vorzeitig beenden und danach trotzdem Pfändung?
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2010, 23:09:15 »

Grundsätzlich hat der TH recht.
Bis zur Entscheidung über die RSB gehen die pfändbaren Beträge auf das Anderkonto.

Verbleiben danach noch Verfahrenskosten, sind diese nach Entnahme der IV/TH-Gebüren aus der vorhandenen masse zu zahlen.

Stellen Sie einen Antrag auf Aufhebung des Verfahrens wegen Wegfall des Insolvenzgrundes, dann bedarf es keiner RSB-Entscheidung.
Allerdings sind dann die nicht bezahlten GL noch irgendwie auszuzahlen.

Zur Arge:
Der Leistungsbezug endet durch Arbeitsaufnahme. Sie sind nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag vorzulegen.
Möglich wäre, denn Leistungsbezug durch Nichterfüllung von Auflagen zu beenden.
Allerdings muss ihnen dann klar sein, dass bei einem möglichen späteren erneuten Antrag Probleme auf sie zukommen könnten.
Die ARGE meldet von sich aus aber nicht die Aufhebung des Leistungsbezuges.
 

Danke paps, das hilft mir enorm weiter!!!

(1) Verfahrenskosten, Gerichtskosten und TH-Kosten sind vollständig gedeckt, der TH hat mir gesagt, dass er trotz beantragter Stundung der Kosten meine eingezahlten Pfändungsbeträge zuerst dazu verwendet hat, sämtliche Gebühren zu decken, d.h. Gericht und TH sind schon längst bezahlt und der Rest an die Gläubiger ausgeschüttet.

(2) was bedeutet das, verstehe ich nicht: "Allerdings sind dann die nicht bezahlten GL noch irgendwie auszuzahlen."
=> ich bezahle ja die restlichen 7.500 € = 100% der Restforderung an den TH. Er schüttet dieses Geld an die Gläubiger aus. Wie kann es dann passieren, dass wenn ich deinen Rat befolge: "Stellen Sie einen Antrag auf Aufhebung des Verfahrens wegen Wegfall des Insolvenzgrundes" TROTZDEM "nicht bezahlte Gläubiger" auftauchen können? Es werden doch alle Gläubiger bezahlt indem der TH die 7.500 € = 100% Restschuld an alle verteilt.

(3) bzgl. "Allerdings muss ihnen dann klar sein, dass bei einem möglichen späteren erneuten Antrag Probleme auf sie zukommen könnten." => das ist mir klar, aber an dem Tag, wo ich hier endgültig für immer weggehe, dann ist das eine wirklich 100% Entscheidung und ich werde mir so oder so keine Hintertür offen lassen, jemals hierher zurückzukommen und wieder Hartz 4 beantragen. Außerdem hätte ich im Ausland nach 6 Monaten Arbeit eh Anspruch auf ein minimales "Sozialgeld", zumindest ist das in Spanien, Italien, Frankreich und Portugal so. 
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paps

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Re: Insolvenz vorzeitig beenden und danach trotzdem Pfändung?
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2010, 19:24:56 »

Wenn alle GL bekannt sind und die Forderungen beglichen wurden, dann ist es doch o.k.
Dann bedarf es auch keiner Entscheidung über die RSB, da ja keine "Restschulden" mehr vorhanden sind.
Also dann Schreiben an das Gericht, Aufhebung des Verfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes.

Aber:

...., denn jetzt sehe ich die Notwendigkeit, dass ich unbedingt die RSB beantragen und bekommen muss. Denn bei mir gibt es viele Inso-Gläubiger, die nicht angemeldet haben und dennoch Lust hätten, irgendwie an Geld zu kommen.

« Letzte Änderung: 04. Dezember 2010, 19:27:06 von paps »
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