Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Jay87 am 07. September 2016, 16:03:15

Titel: Insolvenz zu Ende - Kostensrechnung
Beitrag von: Jay87 am 07. September 2016, 16:03:15
Hallo ihr lieben,

es ist endlich soweit, ich habe heute meinen Beschluss vom Amtsgericht erhalten. Mir wurde die RSB erteilt  :juchu: .
Ich hatte damals einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung beantragt und bewilligt bekommen.
Nun habe ich mit dem Beschluss die Kostenrechnung erhalten (980€) und einen erneuten Antrag auf Verfahrenskostenstundung.
Mir wurde mal gesagt (von Bekannten), dass das Einkommen meines Ehemannes (geheiratet 2014, also lange nach eröffnung der WVP) nichts mit den Verfahrenskosten zu tun hat (da die Insolvenz vor der Ehe eröffnet wurde) und dass das Gericht nur Anhand meines Einkommens bzgl. der Stundung rechnet, ob und wieviel ich monatlich zahlen kann/soll. Im Antrag soll ich allerdings alles von ihm offen legen.

Wird also sein Einkommen mit angerechnet?
Titel: Re: Insolvenz zu Ende - Kostensrechnung
Beitrag von: waldi am 07. September 2016, 17:28:10
Es wird die augenblickliche wirtschaftliche Gesamtlage beurteilt.
Und zwar nach den Regeln der Prozeßkostenhilfe.
Titel: Re: Insolvenz zu Ende - Kostensrechnung
Beitrag von: Mekki am 07. September 2016, 20:42:02
Es wird grundsätzlich beides abgefragt. Bei meiner Frau ist es auch so gewesen. Da sie kein Einkommen hat, braucht sie nichts zu zahlen. Ich verfüge aber über ein gutes Einkommen. Es wird nicht berücksichtigt.
Dieses bezieht sich auf meine Erfahrung!