"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Insolvenzgeld zurückzahlen  (Gelesen 5214 mal)

bemeyno

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 131
Insolvenzgeld zurückzahlen
« am: 08. Juni 2008, 12:12:32 »

Hallo, obwohl ich hier viel gestöbert habe, habe ich doch noch die eine oder andere Frage.

Hier jetzt erstmal eine davon:

Ich war zur Zeit der Insolvenz-Eröffnung selbstständig und hatte Arbeitnehmer. Diese haben während der Eröffnungsphase Insolvenzgeld in einer Gesamthöhe von knapp 9.000 € bezogen.

Muß ich dieses Insolvenzgeld irgendwann an das Arbeitsamt zurückzahlen oder fällt der Betrag auch unter die RSB?

Wäre schon schade, wenn nach der (hoffentlich) erteilten RSB in 3 1/2 Jahren wieder Schulden da wären. Wenn es so ist, möchte ich natürlich versuchen, schon jetzt mit dem Zusammensparen anzufangen.  :rougi:

MfG

bemeyno
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Insolvenzgeld zurückzahlen
« Antwort #1 am: 09. Juni 2008, 07:27:12 »

Wird von derRSB erfasst
Gespeichert
 

bemeyno

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 131
Re: Insolvenzgeld zurückzahlen
« Antwort #2 am: 16. Juni 2008, 19:13:17 »

Danke erstmal, und.......

....... was ist mit nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, also Krankenkassen?   :?


mfG

bemeyno
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenzgeld zurückzahlen
« Antwort #3 am: 16. Juni 2008, 20:23:13 »

da kommt's drauf an,
werden Forderungen (bspw. nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile) als Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle anmeldet und es erfolgt kein Widerspruch, werden diese Forderungen nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Gruss
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

bemeyno

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 131
Re: Insolvenzgeld zurückzahlen
« Antwort #4 am: 16. Juni 2008, 22:10:39 »

Arbeitnehmeranteile gab es nicht, da es alles 400,-€-Kräfte waren

Wo kann ich sehen, ob die Forderung als "unerlaubte Handlung" angemeldet war? Es war nie die Rede davon.

mfG

bemeyno

Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Insolvenzgeld zurückzahlen
« Antwort #5 am: 17. Juni 2008, 09:13:47 »

Wenn Du an der Gläubigerversammlung teilnimmst - was Du tun solltest - wird Dich der Rechtspfleger diesbezüglich ausdrücklich ansprechen.
Gespeichert
pd
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Insolvenzgeld zurückzahlen
« Antwort #6 am: 17. Juni 2008, 11:27:47 »

Hallo,

die Beiträge für die Mini Job Zentrale sind keine Forderungen aus unerlaubter Handlung. Gibt ja keine Arbeitnehmeranteile, die man hätte hinterziehen können.
Über jede Anmeldung für Forderungen aus u.H. muss das Gericht den Schuldner informieren und belehren, dass er dagegen Einspruch einlegen kann.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

bemeyno

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 131
Re: Insolvenzgeld zurückzahlen
« Antwort #7 am: 17. Juni 2008, 12:07:43 »

Ich war bei der Gläubigerversammlung, war nur keiner da.....außer dem Finanzamt....



und danke an Thofa ........ dann habe ich auch da wenigstens Glück gehabt.

mfG

bemeyno
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz