Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: bemeyno am 08. Juni 2008, 12:12:32
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Hallo, obwohl ich hier viel gestöbert habe, habe ich doch noch die eine oder andere Frage.
Hier jetzt erstmal eine davon:
Ich war zur Zeit der Insolvenz-Eröffnung selbstständig und hatte Arbeitnehmer. Diese haben während der Eröffnungsphase Insolvenzgeld in einer Gesamthöhe von knapp 9.000 € bezogen.
Muß ich dieses Insolvenzgeld irgendwann an das Arbeitsamt zurückzahlen oder fällt der Betrag auch unter die RSB?
Wäre schon schade, wenn nach der (hoffentlich) erteilten RSB in 3 1/2 Jahren wieder Schulden da wären. Wenn es so ist, möchte ich natürlich versuchen, schon jetzt mit dem Zusammensparen anzufangen. :rougi:
MfG
bemeyno
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Wird von derRSB erfasst
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Danke erstmal, und.......
....... was ist mit nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, also Krankenkassen? :?
mfG
bemeyno
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da kommt's drauf an,
werden Forderungen (bspw. nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile) als Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle anmeldet und es erfolgt kein Widerspruch, werden diese Forderungen nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.
Gruss
Feuerwald
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Arbeitnehmeranteile gab es nicht, da es alles 400,-€-Kräfte waren
Wo kann ich sehen, ob die Forderung als "unerlaubte Handlung" angemeldet war? Es war nie die Rede davon.
mfG
bemeyno
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Wenn Du an der Gläubigerversammlung teilnimmst - was Du tun solltest - wird Dich der Rechtspfleger diesbezüglich ausdrücklich ansprechen.
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Hallo,
die Beiträge für die Mini Job Zentrale sind keine Forderungen aus unerlaubter Handlung. Gibt ja keine Arbeitnehmeranteile, die man hätte hinterziehen können.
Über jede Anmeldung für Forderungen aus u.H. muss das Gericht den Schuldner informieren und belehren, dass er dagegen Einspruch einlegen kann.
MfG
ThoFa
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Ich war bei der Gläubigerversammlung, war nur keiner da.....außer dem Finanzamt....
und danke an Thofa ........ dann habe ich auch da wenigstens Glück gehabt.
mfG
bemeyno