"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Insolvenzverfahren immer noch nicht beeendet  (Gelesen 2146 mal)

krokodil1102

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Insolvenzverfahren immer noch nicht beeendet
« am: 14. Oktober 2009, 15:02:05 »

Meine Insolvenzzeit ist abgelaufen und mein Gehalt wird immer noch gepfändet; der Insolvenzverwalter ist mit seiner Abschlussrechnung immer noch nicht fertig und will meinem Arbeitgeber gegenüber die Gehaltspfändung auch nicht aufheben (natürlich ohne Begründung). Was kann ich tun, damit mein Gehalt wieder freigegeben wird, da die sechs Jahre ja nun schon seit fast vier Monaten rum sind...
Habe vor ca. drei Wochen beim Insolvenzgericht einen Beschluss bezügl. der Freigabe beantragt aber noch nichts gehört.
Hat ein Schuldner, der lieb und brav sechs Jahre lang gezahlt hat, denn gar keine Rechte?
Wer weiß zu diesem Thema etwas?
 :cry:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Insolvenzverfahren immer noch nicht beeendet
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2009, 22:59:04 »

Grundsätzlich erhebt sich die Frage, ob das eigentliche Verfahren nach §200 InsO aufgehoben ist.
Ist dem so gilt § 300 InsO.

Ist dem nicht so, was in einigen wenigen Fällen vorkommt, gilt Folgendes:
Wenn das Verfahren noch läuft, ist es bislang umstritten, ob die Abtretungserklärung, überhaupt zu berücksichtigen ist. Es dürfte § 35 InsO weiterhin gelten.

Leidergibt es zwar eine BGH-Vorlage, aber keine rechtsverbindliche Entscheidung.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz