Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sandywe37 am 20. August 2008, 11:50:15
-
Ich bin seit fast 3 Jahren im Insolvenzverfahren. Inzwischen in der Wohlverhaltensweise. Nun wollte ich mir gestern ein Auto zulassen. Dieses wurde wegen KFZ_Steuerschulden abgelehnt. Diese Schulden waren aber mit in der Insolventzmasse. Dürfen die das Geld trotzdem verlangen und sich weigern mir ein Auto anzumelden?
-
Hallo,
natürlich kann dies so nicht sein. Auf der einen Seite dürfen Sie die KFZ-Steuer nicht bezahlen, um nicht in den Verdacht der Gläubigerbevorzugung zu kommen und auf der anderen Seite können Sie kein Fahrzeug anmelden, weil eben solche Verbindlichkeiten bestehen.
Ich bin mir sicher, dass es diesbezüglich eine Dienstanweisung / einen Erlass gibt, wie vorzugehen ist. Vielleicht hat hier einer sowas, ansonsten muss ich mich mal auf die Suche begeben.
MfG
ThoFa
-
hallo, falls es jemanden interressiert. Ich habe grade beim FA angerufen. Natürlich darf ich gar nicht zahlen und sie schicken mir sofort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu. Das heißt, ich darf mir ein Auto anmelden.
-
:thumbup:
Na das ist doch mal eine Aussage.
Vielleicht schreiben Sie uns noch, ob das jetzt so problemlos funktioniert hat, das Auto anzumelden.
-
Komme grade vom LK. Hat super geklappt. Ohne Probleme konnte ich den Wagen anmelden