Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Rakic1981 am 03. August 2013, 09:22:27
-
Hallo
meine Frau befindet sich in der Wohlverhaltesperiode im 4. Jahr und sollte jetzt 119,00€ an den Insolvenzverwalter bezahlen obwohl dies durch das Amtsgericht Beschluss gestundet sind das Restschuldbefreiungsverfahren. Was ist jetzt zu tun ??
Den Insolvenzverwalter auf den Beschluss Amtsgericht Stundung hinzuweisen ?
Den Betrag 119,00€ bezahlen weil die Kosten sind ja gestundet worden ??
Was ist eure Meinung dazu ..
Danke
-
Wenn es einen Kostenstundungsbeschluss gibt, dass sollte Ihre Frau den Treuhänder darauf hinweisen und ggf. eine Kopie beifügen. Allerdings muss es ein Stundungsbeschluß für diesen Verfahrensteil sein.
-
Halle
es liegt ein Beschluss des Amtsgericht das die Restschuldbefreiungsphase gestundet ist .
Das bis 3.Jahr wurde nicht die Vergütung gezahlt wegen dem Beschluss und auf einmal verlang er 119.-€
Ich wird schreiben ansetzten und den Treuhänder darauf Hinweisen das diese Kosten gestundet wurden vom AG oder was meint Ihr ?