Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Rakic1981 am 03. August 2013, 09:22:27

Titel: Insolvenzverwalter will 119.- € trotz Beschluss Amstgericht Kosten gestundet.
Beitrag von: Rakic1981 am 03. August 2013, 09:22:27
Hallo

meine Frau befindet sich in der Wohlverhaltesperiode  im 4. Jahr und sollte jetzt 119,00€ an den Insolvenzverwalter bezahlen obwohl dies durch das Amtsgericht Beschluss gestundet sind das Restschuldbefreiungsverfahren. Was ist jetzt zu tun ??

Den Insolvenzverwalter auf den Beschluss Amtsgericht Stundung hinzuweisen ?

Den Betrag 119,00€ bezahlen weil die Kosten sind ja gestundet worden ??

Was ist eure Meinung dazu ..


Danke
Titel: Re: Insolvenzverwalter will 119.- € trotz Beschluss Amstgericht Kosten gestundet.
Beitrag von: Der_Alte am 03. August 2013, 12:47:46
Wenn es einen Kostenstundungsbeschluss gibt, dass sollte Ihre Frau den Treuhänder darauf hinweisen und ggf. eine Kopie beifügen. Allerdings muss es ein Stundungsbeschluß für diesen Verfahrensteil sein.
Titel: Insolvenzverwalter will 119.- € trotz Beschluss Amstgericht Kosten gestundet.
Beitrag von: Rakic1981 am 03. August 2013, 14:16:32
Halle

es liegt ein Beschluss des Amtsgericht das die Restschuldbefreiungsphase gestundet ist .

Das bis 3.Jahr wurde nicht die Vergütung gezahlt wegen dem Beschluss und auf einmal verlang er 119.-€

Ich wird schreiben ansetzten und den Treuhänder darauf Hinweisen das diese Kosten gestundet wurden vom AG oder was meint Ihr ?