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Autor Thema: Insolvenzverwalter  (Gelesen 1933 mal)

wolf53

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Insolvenzverwalter
« am: 21. Juni 2008, 18:57:55 »

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin in der richtigen Rubrik. Habe mehrere Fragen.
Bin seit 2005 insolvent und wurde leider erst jetzt auf den §§ 850 der ZPO aufmerksam.
Offensichtlich zahle ich an den Insolvenzverwalter zuviel.

Kann er den §§850 auslegen wie er will, oder muss er sich genau daran halten? Bisher hat er mir nur einmal 50% der Überstunden anerkannt.

Mittagszulage und Spesen hat er bisher nicht anerkannt.
Muss ich da zuerst einen Antrag auf Anerkennung stellen (oder Beschwerde) und wenn ja bei wem? Gericht?

Ich arbeite im Ausland (Schweiz) und hatte bisher nur ein Zimmer, jetzt habe ich eine Wohnung gefunden und meine Frau zieht nach.
Bei der Mietkaution konnte ich mit dem Vermieter vier Monatsraten aushandeln.
Aufgrund der finanziellen Situation kann ich die Kaution nur aufbringen wenn ich die Zahlungen an den Insolvenzverwalter für diese Zeit einstelle.
Dafür wollte ich ein Antrag stellen, muss ich den bei Gericht oder beim Insolvenzverwalter stellen? Wie sind die Chancen?
Vielleich ein bischen viel, aber noch eine Frage.

Muss der Insolvenzverwalter die weit höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz anerkennen?

Ich danke schon jetzt für eure Antworten und wünsche noch einen schönen Abend.
Gespeichert
 
 

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