Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: pylonracer am 20. Mai 2012, 21:55:42

Titel: Insolvenzverwaltervergütung???
Beitrag von: pylonracer am 20. Mai 2012, 21:55:42
Hallo,

ich habe von meinem IV eine Rechnung über die insolvenzverwaltervergütung in Höhe von 119 Euro für 1 Jahr bekommen. Diese soll ich nun begleichen.

Ist das Rechtens???

Gruß Pylonracer
Titel: Re: Insolvenzverwaltervergütung???
Beitrag von: sashsash am 21. Mai 2012, 07:49:26
Vollkommen!
Titel: Re: Insolvenzverwaltervergütung???
Beitrag von: Der_Alte am 21. Mai 2012, 10:20:35
Das ist dann richtig, wenn die Verfahrenskosten nicht gestundet sind und keine Pfändung in dem Jahr vorgenommen wurde.
Titel: Re: Insolvenzverwaltervergütung???
Beitrag von: pylonracer am 21. Mai 2012, 16:46:03
Gepfändet wurde nichts, da ich unter der Pfändungsgrenze lag.

Wenn das so korrekt ist, werde ich das dann irgendwie versuchen zu zahlen.
Titel: Re: Insolvenzverwaltervergütung???
Beitrag von: Nixmehrda am 21. Mai 2012, 16:52:48
Als diese Vergütung bei mir das erste Mal auftauchte war das auch viel Geld.
Seitdem spare ich 10 € pro Monat um dann 1 x pro Jahr das Geld dann zu haben.
Titel: Re: Insolvenzverwaltervergütung???
Beitrag von: pylonracer am 21. Mai 2012, 17:11:51
Ja das werd ich jetzt auch machen. Hab grad mit dem IV telefoniert. Ich kanns auf 3 Raten bezahlen, weil ich es nicht wusste.

Titel: Re: Insolvenzverwaltervergütung???
Beitrag von: sashsash am 21. Mai 2012, 17:37:06
Eine Sache verstehe ich nicht.
Bei mir sind die Verfahrenkosten auch gestundet. Beschluss liegt vor.
Der IV erstellt aber trotzdem eine jährliche Rechnung von 100€ zzgl. 19% MwSt.

Ich beziehe mich auf den Post von Der_Alte
Titel: Re: Insolvenzverwaltervergütung???
Beitrag von: Der_Alte am 21. Mai 2012, 20:51:56
Dann sollten Sie bei Gericht nachfragen, ob es damit seine Richtigkeit hat. Wenn die Verfahrenskosten auch für die WVP gestundet sind ist eigentlich keine Zahlung an den Treuhänder fällig. Bitten Sie das Gericht um Klarstellung.