Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: laluna am 11. August 2010, 12:21:06
-
Heute bekam ich ein Schreiben vom OEG, in dem mir eine Geschädigtenrente gewährt wird. Diese ist ab Februar 2007 zu berechnen. Das heißt, es wird eine nicht zu beachtende NAchzahlung geben. Ist diese Rente pfändbar? Habe gelesen, dass diese Rente NICHT pfändbar ist?
-
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850b.html
-
Erst einmal danke für den Link.
Wenn ich das richtig verstehe, ist es nicht pfändbar.
-
Ich glaube, so pauschal kann man das leider nicht verstehen. Wie sich bereits aus der Übersichrift ergibt, handelt es sich im Gegensatz zu § 850 a ZPO um bedingt pfändbare Einnahmen, das heißt, sie sind nur dann nicht pfändbar, wenn keine der Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.
Also, Absatz 2 auch lesen!. Dort heißt es :
(2) Diese Bezüge können nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden, wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird und wenn nach den Umständen des Falles, insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, die Pfändung der Billigkeit entspricht.
Inwieweit die Rente dann tatsächlich pfändbar ist, hängt wohl von Ihren persönlichen Umständen ab.
So verstehe ich das jedenfalls.
-
Habe bisher von meiner TH nur ein SChreiben bekommen, dass sie das SChreiben vom OEG zur Kenntnisnahme haben möchte. Dieses habe ich ihr als Kopie zugesandt, mit der Bitte dass sie mir nun bescheid geben soll, was mit dem Geld passiert.
Dies ist nun schon genau zwei Wochen her.
In der Zeit habe ich vom Versorgungsamt eine EMail bekommen, in der mir folgender Paragraf zugeschickt wurde. http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=32&paid=54
Das heißt doch, dass ich das Geld nun behalten darf, oder? Denn die Grundrente/Beschädigtenrente ist für MEhraufwand wegen Körper und GEsundheitsschaden.
ICh verstehe auch das SChreiben meiner TH nicht. Da sie nur diesen einen Satz hieinschrieb, dass sie das Schreiben zur Kentnisnahme haben möchte.
-
Um diese Frage nun zu beantworten:
Ich habe von meiner Treuhänderin bescheid bekommen und die Grundrente nach dem OEG ist nicht pfändbar. Auch die Nachzahlung nicht. Hir greift § 54 Abs 3 SGB 1